Kantonsgericht Baselland tritt auf Laufentaler Beschwerde nicht ein

Die Schliessung der Abteilung Geburtshilfe und Gynäkologie am Spital Laufen wird nicht aufgehoben: Das Baselbieter Kantonsgericht ist am Mittwoch auf eine Beschwerde von vier Laufentalern gegen den entsprechenden Landratsbeschluss nicht eingetreten.

Die Schliessung der Abteilung Geburtshilfe und Gynäkologie am Spital Laufen wird nicht aufgehoben: Das Baselbieter Kantonsgericht ist am Mittwoch auf eine Beschwerde von vier Laufentalern gegen den entsprechenden Landratsbeschluss nicht eingetreten.

Der Entscheid des Kantonsgerichts fiel einstimmig. Die Beschwerdeführer hatten sich auf den Laufental-Vertrag berufen, der den Kantonswechsel des Laufentals von Bern zu Baselland regelt und auch den Weiterbestand des Spitals in Laufen vorsieht.

Das Gericht befand jedoch, der Landrat habe zur Laufner Geburtenabteilung einen Budget- und nicht einen Schliessungsentscheid gefällt. Budgetsentscheide sind jedoch in Baselland von Verfassungsbeschwerden ausgenommen.

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