Kantonsgericht muss nochmals über einen Tötungsfall befinden

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 30-Jährigen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren durch die Genfer Justiz annulliert. Eine der Richterinnen war zum Zeitpunkt des Urteils älter, als das Gesetz erlaubt.

Das Bundesgericht annulliert Genfer Urteil eines nicht gesetzeskonformen Richtergremiums. (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 30-Jährigen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren durch die Genfer Justiz annulliert. Eine der Richterinnen war zum Zeitpunkt des Urteils älter, als das Gesetz erlaubt.

Der Angeklagte hatte im Januar 2012 vor den Augen seiner Ex-Partnerin und seiner zweijährigen Tochter auf seinen Schwiegervater geschossen.

Die Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichts bestätigte die Verurteilung zu 14 Jahren Haft. Das Bundesgericht hat das Urteil nun aufgehoben.

Der Grund: Eine der mitwirkenden Richterinnen hatte zum Zeitpunkt des Urteils das im Genfer Gerichtsorganisationsgesetz erlaubte Höchstalter für Richter und Richterinnen überschritten.

Das Bundesgericht unterstreicht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil, dass Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention jedem garantiert, dass sein Fall vor einem auf einem Gesetz beruhenden, zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht behandelt wird.

Das Genfer Gerichtsorganisationsgesetz sieht vor, dass Richter mit 65 Jahren in Pension gehen müssen, Beisitzer spätestens mit 72 Jahren.

Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts muss nun nochmals über den Fall befinden fällen. (Urteil 6B_226/2015 vom 30.06.2015)

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