Kantonsgericht soll über Holzkraftwerk in Bottmingen BL befinden

Das Baselbieter Kantonsgericht muss beurteilen, ob die EBM Trirhena AG in Bottmingen BL ein Fernwärme-Holzkraftwerk bauen darf. Die EBM erhebt Beschwerde gegen den Entscheid der Baurekurskommission, die das Projekt Ende April als nicht zonenkonfrom bezeichnet hatte.

Das Baselbieter Kantonsgericht muss beurteilen, ob die EBM Trirhena AG in Bottmingen BL ein Fernwärme-Holzkraftwerk bauen darf. Die EBM erhebt Beschwerde gegen den Entscheid der Baurekurskommission, die das Projekt Ende April als nicht zonenkonfrom bezeichnet hatte.

Die umstrittene Rechtsfrage solle das Kantonsgericht klären, teilte die Elektra Birseck Münchenstein (EBM) am Montag mit. Die Baurekurskommission hiess Beschwerden von Nachbarn gut mit der Begründung, das Areal sei für den Zweck einer elektrischen Versorgung im Zonenplan registriert.

Die Gemeinde Bottmingen und das Bauinspektorat stimmten zuvor dem Vorhaben zu. Die EBM erhielt deswegen auch die Baubewilligung.

Die EBM hatte das Projekt «Energiezentrale Wärme Schiene Leimental» 2013 als Teil eines pionierhaften regionalen Wärmeverbundes angekündigt. Zwei Jahre später wuchs der Widerstand gegen das Fernwärme-Holzkraftwerk, als bekannt wurde, dass der Ofen grösser wird.

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