Die Therwiler Gemeindeversammlung (GV) hatte Ende April 2015 Anträge zum Traktandum InterGGA korrekt abgelehnt. Stimmrechtsbeschwerden dagegen sind am Mittwoch vor dem Baselbieter Kantonsgericht abgeblitzt, weil die Kritik zu spät kam.
Das fünfköpfige Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde des Gemeinderates gutgeheissen. Der hatte einen Regierungsbeschluss vom September angefochten, der jene Stimmrechtsbeschwerden teilweise gutheissen hatte. Damit ist jener Regierungsentscheid, eine GV müsse das Traktandum nochmals beraten und entscheiden, aufgehoben.
Die GV hatte konkret einen Antrag zur InterGGA-Beteiligung mit 103 zu 88 Stimmen nicht erheblich erklärt, also abgelehnt. Dieser Antrag wollte die GV in die Wahl des Kabelnetzbetreibers einbeziehen und forderte den Verkauf der Beteiligung. Die Regierung war in der Folge zum Schluss gekommen, Informationen zum Traktandum seien unzutreffend gewesen.
Für das Gericht waren nun aber die kritisierten Punkte bereits bei der GV-Einladung klar gewesen. Es wäre so zumutbar gewesen, dass die Kritiker ihre Vorwände spätestens an der GV klar und deutlich anbringen. Dies taten sie nicht, sondern reichten erst Tage nach der Ablehnung des von ihnen unterstützten Antrages Beschwerden ein.
Rechtsanspruch verwirkt
Für den referierenden Richter verstiessen die Beschwerdeführer damit gegen Treu und Glauben; das Bundesgericht sei dazu streng. Die Kantonsregierung – die inhaltlich argumentierte – hätte schon formell erkennen sollen, dass die Kritiker mit dem Zuwarten ihren Rechtsanspruch verwirkt hatten, und gar nicht eintreten dürfen.
Für das Kantonsgericht, das einstimmig so entschied, kamen während der GV keine wesentlichen neuen inhaltlichen Elemente dazu. Schon die Regierung war im Übrigen nur auf die Beschwerde zur GV selber eingetreten, nicht jedoch auf eine zweite zur GV-Einladung. Für die Gerichtspräsidentin waren ferner die Vorwürfe der Falschinformation auch zu wenig belegt; reine Kritik sei an einer GV normal.
Während das Urteil dem siegreichen Gemeinderat und der unterlegenen Regierung keine Kosten bringt, werden die vier am Kantonsgericht beigeladenen Stimmrechtsbeschwerdeführer zur Kasse gebeten: Sie müssen als mit-Unterlegene solidarisch Gerichtsgebühren von 700 Franken tragen – laut Referent ein sehr tiefer Ansatz im Interesse der politischen Rechte.
Ein Richter räumte ein, die rein formaljuristische Gutheissung der Gemeinderats-Beschwerde durch das Kantonsgericht sei wohl für die Beteiligten unbefriedigend. Auf inhaltliche Fragen zum Kabelnetz-Streit ging das Kantonsgericht am Mittwoch gar nicht ein.
In der Tat ist die Kabelnetz-Frage nicht nur in Therwil umstritten. Unter anderem war die Gemeinde Binningen aus dem laufenden InterGGA-Vetrag ausgestiegen und deshalb von anderen Gemeinden wegen daraus für sie resultierenden Mehrkosten eingeklagt worden.