Kantonsmitarbeiter beim Sex gefilmt: Bordellbesitzer vor Gericht

Wegen Nötigung und heimlicher Videoaufnahmen steht seit heute ein Bordellbesitzer vor dem Strafgericht Lugano TI. Er soll versucht haben, den Kanton mit kompromittierenden Aufnahmen von einem Mitarbeiter unter Druck zu setzen.

Der Eingang des geschlossenen Rotlicht Nachtclubs «Lumino's Club» (Bild: sda)

Wegen Nötigung und heimlicher Videoaufnahmen steht seit heute ein Bordellbesitzer vor dem Strafgericht Lugano TI. Er soll versucht haben, den Kanton mit kompromittierenden Aufnahmen von einem Mitarbeiter unter Druck zu setzen.

Der Fall wurde im vergangenen Herbst bekannt. Der italienische Inhaber eines Sex-Clubs aus Lumino TI hatte in den Monaten zuvor versucht, mit allen Mitteln beim Departement für Raumordnung die Legalisierung seines Lokals durchzusetzen. Seitens der Gemeinde war ihm die Lizenz, entgegen erster mündlicher Zusagen, verwehrt worden.

Zu diesem Zweck führte er im August 2013 dem inzwischen verstorbenen Staatsrat Michele Barra ein Filmchen auf dem Handy vor, das einen leitenden Kantonsmitarbeiter beim Sex mit einer Prostituierten zeigte. Dieser Verwaltungsangestellte war für das Dossier, das die Bewilligungen für solche Bordelle betraf, zuständig.

Barra sagte nach Bekanntwerden des Falls, er habe den Bordellbesitzer abblitzen lassen und aus dem Raum geworfen. An die Öffentlichkeit kam die Existenz des Films und des Treffens durch die spätere Festnahme des Lokalinhabers und die Beschlagnahmung von Datenmaterial.

Politische Folgen

Heute erinnerte Richter Mauro Ermani im Gericht an die politischen Folgen des Falls. Barra, damals neu im Amt, geriet unter Druck. «Der Staatsrat beauftragte Wochen nach dem Treffen ausgerechnet den involvierten Mitarbeiter, das Thema der Bordelle, die sich ausserhalb der Bauzone befinden, zu vertiefen und zu lösen», sagte Ermani.

Barra verstarb kurz nach der Affäre an einer schwerwiegenden Erkrankung. Der Verwaltungsangestellte verlor nach einem Disziplinarverfahren des Kantons seine Stelle. Der Bordellbesitzer, der seit Herbst in Haft sitzt, muss sich nun vor Gericht zu den Vorwürfen ihm gegenüber äussern.

Neben Nötigung und Verstoss gegen den Schutz der Privatsphäre durch Video- und Tonaufnahmen geht es auch um Förderung der Prostitution, Steuerbetrug und Dokumentenfälschung. Der Termin der Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

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