Alimenten-Inkassohilfe und -Bevorschussung werden in Basel-Stadt künftig bis zum 25. statt zum 18. Altersjahr gewährt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Die Änderungen bringen jährliche Mehrkosten von 1,36 Mio. Franken mit sich.
Anlass für die Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch ist neueres Bundesrecht, das bisherige Regelungen etwa zum Inkasso teils unzulässig gemacht hat. Die Neuerungen wurden einstimmig beschlossen.
Weiter hat der Grosse Rat die Staatsrechnung 2011 gutgeheissen. Sie hatte bei einem Gesamtertrag von 4,63 Mrd. mit einem Überschuss von 217 Mio. abgeschlossen – 165 Mio. Fr. besser als budgetiert. In der Debatte wurden traditionelle Positionen bekräftigt; die Zustimmung erfolgte mit 68 gegen 13 Stimmen – dagegen war die SVP.