Das Solothurner Kantonsparlament hat eine 2010 eingeführte, aber bisher kaum bemerkte Verdoppelungsmöglichkeit für Boni von höheren Kader der Kantonsverwaltung rückgängig gemacht. Dies beschloss der Kantonsrat am Dienstag auf Antrag der SVP.
Im Juni 2010 hatte das Solothurner Kantonsparlament die Regierung beauftragt, den Kündigungsschutz im Gesamtarbeitsvertrag mit den kantonalen Angestellten zu vereinfachen. Gleichzeitig wurde damit ohne Zutun des Parlaments der individuell mögliche Leistungsbonus für das gesamte obere Kader von 5 auf 10 Prozent verdoppelt.
Diese Massnahme sei im Kantonsrat nie ein Thema gewesen und sei auch nur ansatzweise nie in dieser Form verlangt worden, kritisierte Christian Werner (SVP) in seinem Vorstoss. Er verlangte, dass dieser klammheimlich eingeführte, ungerechtfertigte Leistungsbonus mit Kosten von 600’000 Franken jährlich wieder rückgängig gemacht wird.
Der Antrag der SVP stürzte mehrere Fraktionen ins Dilemma. Grössere oder kleinere Mehrheiten der FDP und der Grünen stellten sich hinter den SVP-Antrag. Auf der anderen Seite sprach sich eine Mehrheit von CVP/EVP/BDP/GLP und die SP für eine abgeschwächte Variante der Regierung aus, die zuerst die Lohnfrage genauer prüfen wollte.
Die Regierung stehe nach wie vor zu dieser Verdoppelungsmöglichkeit für Leistungsboni, sagte Regierungsrat Roland Heim (CVP). Der SVP-Vorstoss könnte aber zum Anlass genommen werden für eine grundlegende Auslegeordnung in Sachen Kaderlöhne, schlug Heim als Alternative vor.
Mit 52 zu 44 Stimmen entschied sich der Kantonsrat für den Vorstoss im Sinne der SVP beziehungsweise gegen den abgeschwächten Regierungsvorschlag. Mit 49 zu 33 Stimmen wurde der SVP-Auftrag gleichzeitig auch überwiesen. Die Rückgängigmachung betrifft 145 Solothurner Kader, das sind 1,8 Prozent aller rund 8000 Kantonsangestellten.