Kantonsparlament passt Steuergesetz ans Bundesrecht an

Ideelle Organisationen müssen ab 2018 im Kanton Solothurn Gewinne unter 20’000 Franken und Eigenkapital von bis zu 200’000 Franken nicht mehr versteuern. Der Kantonsrat hat am Dienstag das Steuergesetz an das Bundesrecht angepasst.

Ideelle Organisationen müssen ab 2018 im Kanton Solothurn Gewinne unter 20’000 Franken und Eigenkapital von bis zu 200’000 Franken nicht mehr versteuern. Der Kantonsrat hat am Dienstag das Steuergesetz an das Bundesrecht angepasst.

Die Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern wurde von sämtlichen 97 anwesenden Ratsmitgliedern unterstützt. Gelobt wurde vor allem der «schlanke» Nachvollzug des Bundesrechts.

Die Gesetzesänderung sei ein positives Zeichen gegenüber Vereinen, die sich für die Gemeinschaft und den Zusammenhalt einsetzten, sagte SP-Sprecher Mathias Stricker (Bettlach). Als «etwas grosszügig bemessen» bezeichnete er den Freibetrag von 200’000 Franken bei der Kapitalbesteuerung. Zudem appellierte er an den Regierungsrat, den Begriff ideell sorgfältig zu definieren.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit der Gesetzesrevision der Verwaltungsaufwand für die Besteuerung vor allen der Vereine zurückgehen wird. Die Steuerausfälle sind minim: für den Kanton weniger als 20’000 Franken, für die Gemeinden gesamthaft rund 25’000 Franken.

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