Kantonsparlament will keine Kantonalisierung des Zivilschutzes

Der Solothurner Zivilschutz bleibt eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Das Kantonsparlament lehnte am Mittwoch eine Kantonalisierung mit 88 gegen 7 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich ab.

Der Solothurner Zivilschutz bleibt eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Das Kantonsparlament lehnte am Mittwoch eine Kantonalisierung mit 88 gegen 7 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich ab.

Gefordert hatten diesen Schritt die Grünen in einem Auftrag. Damit könnten nicht nur die Effizienz und Qualität gesteigert, sondern auch Kosten eingespart werden, argumentierte Felix Lang (Grüne, Lostorf). Das Sparpotenzial liege jährlich zwischen 1,4 Millionen bis weit über 2 Millionen Franken.

Die Forderung der Grünen wurde von den übrigen Fraktionen nicht geteilt. Der Vorstoss komme zum falschen Zeitpunkt, betonten verschiedene Sprecher. Zuerst gelte es die vor zwei Jahren eingeleitete Reform des Zivilschutzes vollständig umzusetzen und damit Erfahrungen zu sammeln, hiess es von verschiedener Seite.

Zudem müsste eine allfällige Kantonalisierung von den Gemeinden angestossen werden. Das sei derzeit aber nicht der Fall. Christian Werner (SVP, Olten) sprach deshalb von einer «Zwängerei der Grünen». Vor zwei Jahren schon habe der Rat über eine Kantonalisierung diskutiert und klar abgelehnt.

Der Zivilschutz sei die Einsatztruppe, auf die die Gemeinden im Ernstfall direkt Zugriff hätten, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler (FDP). Die Mitglieder des Zivilschutzes seien mit den örtlichen Verhältnissen am besten vertraut.

Wenn man den Zivilschutz in die Hände des Kantons geben möchte, so müsste dies zuerst mit den Gemeinden besprechen und nicht von oben nach unten angeordnet werden. Der Kanton könne zudem nicht immer mehr Aufgaben übernehmen, ohne dass über eine Gegenfinanzierung diskutiert werde.

Reform noch nicht umgesetzt

Der Zivilschutz ist zurzeit in 12 Bevölkerungsschutzkreise mit je einer Regionalen Zivilschutzorganisation (RZSO) gegliedert. Mit einer Teilrevision der Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung wurde 2014 die Minimalgrösse eines Bevölkerungsschutzkreises von 6000 auf 20’000 Einwohner festgelegt.

Fünf Bevölkerungsschutzkreise erfüllen derzeit diese Bedingung. In den restlichen Kreisen sind die Arbeiten zur Schaffung der entsprechenden Strukturen im Gange, wied der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Auftrag feststellte. Künftig soll es noch sieben bis neun Bevölkerungsschutzkreise im Kanton Solothurn geben.

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