Der Baselbieter Landrat will die Plakatflut vor Wahlen und Abstimmungen eindämmen und den Plakataushang zeitlich begrenzen.
Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag in erster Lesung auf den Entwurf für eine entsprechende Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes eingetreten, der den Plakataushang zeitlich begrenzen soll.
Die Vorlage geht auf eine 2011 überwiesene Motion aus der CVP zurück. Diese war nach den kantonalen Wahlen des gleichen Jahres eingereicht worden, bei welchen es laut der Motionärin zu einem «Plakatwald» an Strassen und Plätzen schon zwölf Wochen vor den Wahlen gekommen war.
Grundsätzlich bestritten hat das Anliegen im Rat nur die FDP. Die Plakate gingen ihm auch «auf die Nerven», sagte ihr Votant. Die Demokratie brauche aber dieses Mittel öffentlicher Diskussion, zumal anders als früher dafür nicht mehr grosse Parteien und Vereine zur Verfügung stünden und auch Zeitungen nicht mehr die entsprechende Relevanz hätten.
SVP ist für längere Aushangszeit
Ein Nichteintretensantrag der FDP scheiterte aber mit 59 zu 13 Stimmen. Knapp angenommen – mit 36 zu 35 Stimmen – wurde dagegen ein Antrag der SVP, die für den Plakataushang etwas längere Zeiten erlauben wollte: Zulässig sein sollen demnach Plakate ab sechs Wochen vor und bis zwei Wochen nach einem Urnengang.
Dies wollte ursprünglich auch die Regierung. Da jedoch in der Vernehmlassung der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und 74 der 86 Gemeinden eine Reduktion um je eine Woche vor und nach dem Urnengang verlangt hatten, schlug die Exekutive schliesslich fünf Wochen und eine Woche vor. Verabschiedet wird die Vorlage in der nächsten Landratssitzung.