Tiefere Preise verlocken dazu, Medikamente im Ausland zu kaufen. Doch wer sich die Kosten von der Krankenkasse zurückerstatten lassen will, muss aufpassen: Eigentlich dürfen die Kassen in diesen Fällen nicht zahlen. Manche tun es dennoch – zum Ärger der Pharmabranche.
«Gewisse Kassen vergüten kulanterweise auch Medikamente, die im Ausland gekauft wurden», sagt Andreas Schiesser, Projektleiter Medikamente beim Krankenkassendachverband santésuisse. Das sei für die Versicherten und für die Versicherer günstiger.
Was die Kassen als «Kulanz» bezeichnen, nennt der Pharmaverband Interpharma einen Rechtsbruch. Dass Krankenkassen im Ausland gekaufte, verschreibungspflichtige Medikamente vergüten, ist aus Sicht von Interpharma klar gesetzeswidrig, wie Sprecherin Sara Käch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagt.
BAG hat reagiert
Tatsächlich dürfen Versicherer im Ausland gekaufte Medikamente gemäss Gesetz nur dann bezahlen, wenn der Patient während eines Auslandaufenthaltes wegen einer Erkrankung Arzneimittel benötigt. Denn in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip.
Dass manche Kassen dagegen verstossen, weiss auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). «Das BAG hat Kenntnisse von einzelnen Fällen und hat dort auch interveniert», heisst es auf Anfrage. Das BAG habe die Versicherer im Rahmen des regelmässigen Austauschs auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. In einzelnen Fällen seien auch Weisungen erlassen worden. Bussen hat das BAG bisher nach eigenen Angaben nicht ausgesprochen.
Kalte Füsse und eine rote Karte
Gefruchtet haben die Interventionen des BAG offenbar wenig. Santésuisse hat laut Schiesser keine Kenntnis von Weisungen des BAG diesbezüglich. Er rät Versicherten, vorab bei ihrer Krankenkasse anzufragen, wie sie diese Frage handhaben – denn viele Kassen würden sich zwar kulant zeigen, dies aber nicht aktiv kommunizieren.
«Viele haben kalte Füsse bekommen, weil sie befürchten, dass das BAG plötzlich auf der Matte steht», sagt Schiesser. Deshalb stellten die Krankenkassen diese Praxis nicht ins Schaufenster.
Pointiert äusserte sich dagegen santésuisse-Direktorin Verena Nold. Sie rief im Dezember in einem Interview mit dem «Blick» dazu auf, Medikamente im Ausland zu kaufen: «Wir geben die Empfehlung: Kaufen Sie Generika im Ausland! Viele Kassen erstatten den Betrag zurück.»
Für diesen Aufruf erhielt sie umgehend eine rote Karte von Interpharma-Geschäftsführer Thomas Cueni. «Es ist sehr bedenklich, wenn ein Krankenkassenverband zu Rechtsbruch aufruft», sagt Sprecherin Käch. Es gehe um Arzneimittelsicherheit – und damit auch um die Sicherheit der Patienten.
Prämienanstieg dämpfen
Aus Sicht von santésuisse stellt sich jedoch die Frage, ob das Territorialprinzip in allen Fällen sinnvoll ist. Schliesslich könnte durch günstigere Medikamente aus dem Ausland der Prämienanstieg gedämpft werden, gibt Schiesser zu bedenken. «Hierzu braucht es neue Regelungen.» Santésuisse hoffe, dass durch die Preisvergleiche «eine gewisse Bewegung in den rechtlichen Rahmen kommt».
Der letzte Preisvergleich von Interpharma und santésuisse hatte gezeigt, dass in der Schweiz Generika rund doppelt so teuer sind wie Nachahmerprodukte im vergleichbaren Ausland. Bei den Originalpräparaten beträgt der Preisunterschied rund zehn Prozent.
Interpharma warnt jedoch davor, das Territorialprinzip aufzuweichen. «Wenn man damit beginnt, dann wollen sich bald die ersten im Ausland versichern lassen», sagt Käch. Das sei eine falsche Entwicklung.
Das Gesundheitswesen sei stark reglementiert – nicht nur, was die Medikamente betreffe. «Und das ist auch gut so: Es geht schliesslich um Qualität.» Die Patienten hätten Anrecht auf sichere und gute Medikamente und raschen Zugang zu Innovation.