Katalanischer Unabhängigkeitsbeschluss für illegal erklärt

Das spanische Verfassungsgericht hat der Abspaltung der wirtschaftsstarken Region Katalonien einen Riegel vorgeschoben. Die Richter erklärten eine Resolution des katalanischen Parlaments zur Einleitung des Trennungsprozesses am Mittwoch wie erwartet für illegal.

Eine Frau hängt die katalanische Flagge an ihren Balkon - das spanische Verfassungsgericht hat das Abspaltungsbegehren der Region Katalonien nun für illegal erklärt. (Archiv) (Bild: sda)

Das spanische Verfassungsgericht hat der Abspaltung der wirtschaftsstarken Region Katalonien einen Riegel vorgeschoben. Die Richter erklärten eine Resolution des katalanischen Parlaments zur Einleitung des Trennungsprozesses am Mittwoch wie erwartet für illegal.

Der Beschluss wurde somit ausser Kraft gesetzt. Er widerspreche den Prinzipien der Verfassung und des Rechtsstaates, hiess es im einstimmigen Urteil, wie Medien berichteten.

Die Unabhängigkeitsresolution war Ende Oktober in Barcelona von den separatistischen Parteien Kataloniens, die die Mehrheit der Sitze im Regionalparlament haben, verabschiedet worden. Nur zwei Tage später reichte Spaniens konservative Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy eine Verfassungsklage ein.

Die Entschliessung des katalanischen Parlaments verstosse gegen das Prinzip der Einheit des Landes, sagte Rajoy. Die Separatisten betonten mehrfach, der Prozess zum Aufbau eigener staatlicher Institutionen solle auch bei einem Nein des Verfassungsgerichts fortgesetzt werden.

Im Resolutionsentwurf heisst es, man habe am 27. September durch den Sieg bei der Regionalwahl ein «demokratisches Mandat» für die Trennung von Spanien erhalten. Die Region sollte den Plänen zufolge schon in 18 Monaten in einen unabhängigen Staat verwandelt werden.

Katalonien hat rund 7,5 Millionen Einwohner. Auf die Region entfällt etwa ein Fünftel der spanischen Wirtschaftsleistung. Am 20. Dezember stehen die Parlamentswahlen in Spanien an, die «katalanische Frage» dominiert derzeit die Debatten.

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