Bei der Reform der Altersvorsorge ist das Parlament unter Zeitdruck. Eine rasche Lösung zeichnet sich allerdings nicht ab. Der Ständerat dürfte sich morgen Dienstag unnachgiebig zeigen und in den wesentlichen Punkten auf seinen Positionen beharren.
Dazu gehört der Zuschlag auf neuen AHV-Renten von 70 Franken und die gleichzeitige Erhöhung der Ehepaar-Renten. Damit will der Ständerat die Einbussen ausgleichen, die bei der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen.
Der Nationalrat möchte die Versicherten stattdessen verpflichten, mehr zu sparen, damit sie bei der Pensionierung gleich hohe Renten bekommen. Die vorberatende Ständeratskommission (SGK) lehnt diese Lösung ab, weil sie teurer ist. Zugleich versucht sie, das politische Überleben der Reform zu sichern: Ohne den AHV-Zuschlag ist ein linkes Referendum unter dem Titel «Rentenklau» so gut wie sicher.
Kein höheres Rentenalter
Aus dem gleichen Grund ist im Ständerat die so genannte Stabilisierungsregel chancenlos. Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre steigen, falls der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Parallel dazu würde die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Nach Ansicht der Ständeratskommission muss im Rahmen einer späteren Reform über ein höheres Rentenalter diskutiert werden.
Neben dem Ausgleich für Renteneinbussen und der Stabilisierungsregel gibt es weitere umstrittene Punkte. Einer davon ist der Koordinationsabzug, den der Nationalrat ganz abschaffen will. Das lehnt die SGK ab. Sie beantragt aber eine Lösung, mit der tiefe und mittlere Einkommen besser versichert wären.
Kaum Entgegenkommen
An den Beschlüssen des Ständerats festhalten will die Kommission bei den Beitragssätzen für die zweite Säule, bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung für die AHV, beim Bundesbeitrag, den Kinder- sowie den Waisen- und Witwenrenten. Einlenken beantragt sie lediglich bei den Modalitäten des flexiblen Altersrücktritts.
Ziel der Reform ist es, AHV und berufliche Vorsorge für die nächsten Jahre auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten, was die AHV entlastet. Bereits geeinigt haben sich die Räte auch darüber, dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angesichts der tiefen Anlagerenditen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden muss.
Enger Zeitplan
Der Ständerat diskutiert die Reform der Altersvorsorge nun zum zweiten Mal. In der Frühjahrssession soll die Vorlage bereinigt werden.
Die Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4 Prozent aus. Ab 2018 sollen 0,3 Prozent davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017.