Kein Anhörungsrecht für Verfasser von Volksaufträgen

Verfasser von Volksaufträgen erhalten im Kanton Solothurn kein Anhörungsrecht in den vorberatenden Kommissionen. Der Kantonsrat folgte am Mittwoch mit 77 gegen 13 Stimmen und drei Enthaltungen dem Antrag der Ratsleitung und erklärte einen Auftrag der GLP für nicht erheblich.

Verfasser von Volksaufträgen erhalten im Kanton Solothurn kein Anhörungsrecht in den vorberatenden Kommissionen. Der Kantonsrat folgte am Mittwoch mit 77 gegen 13 Stimmen und drei Enthaltungen dem Antrag der Ratsleitung und erklärte einen Auftrag der GLP für nicht erheblich.

Damit entscheidet auch künftig allein der oder die Vorsitzende einer vorberatenden Fachkommission, ob eine Vertretung der Volksauftraggeber in die Kommissionssitzung eingeladen wird oder nicht.

Markus Knellwolf (GLP, Solothurn) wollte dagegen, dass der Erstunterzeichner eines Volksauftrages obligatorisch zur Anhörung eingeladen wird. Das sei eine «sinnvolle Sache», werte das direktdemokratische Instrument des Volksauftrages auf und bringe das Parlament ein wenig näher zur Bevölkerung.

Unterstützt wurde Knellwolf jedoch lediglich von den Grünen. Das Anhörungsrecht sei ein Element, das dazu beitragen könne, dass Menschen, die sich politisch engagieren und Unterschriften für einen Volksauftrag sammeln, sich ernst genommen fühlen, meinte Daniel Urech (Dornach). Das «zivilgesellschaftliche Engagement» werde damit gefördert.

Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Verlangt werden kann damit grundsätzlich das Gleiche , wie Kantonsratsmitglieder mit einem parlamentarischen Auftrag.

Macht Volksauftrag nicht besser

Die übrigen Fraktionen wollten von einem Anhörungsrecht nichts wissen. Der Volksauftrag sei ein wichtiges direktdemokratisches Instrument, das ernst genommen werden müsse, wurde fraktionsübergreifend anerkannt.

Die bisherige Regelung habe sich bewährt und sei bis heute auch nicht angezweifelt worden, sagte Markus Ammann (SP, Olten). Ein Anhörungsrecht sei unnötig und mache einen Volksauftrag nicht besser. Es bestehe ausreichend Gelegenheit, den Auftrag schriftlich zu begründen.

Nach Ansicht von Christian Werner (SVP, Olten) würden zudem Volksaufträge gegenüber Volksinitiativen in unzulässiger Weise bevorzugt. Dass ein Volksauftrag mit 100 Unterschriften besser gestellt werden solle als eine Volksinitiative mit 3000 Unterschriften, sei schlicht nicht begründbar.

Befürchtet wurde überdies, dass die Qualität der schriftlichen Texte abnehmen würde, wenn Präzisierungen in der vorberatenden Kommission noch mündlich nachgeliefert werden könnten. Der parlamentarische Prozess würde auf jeden Fall verlängert, meinte Verena Meyer (FDP, Mühledorf).

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