Der Bundesrat will keine gesetzlichen Grundlagen schaffen für Hooligan-Schnellgerichte. Er empfiehlt den eidgenössischen Räten, eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates abzulehnen. Zuständig seien die Kantone, argumentiert er.
Die Nationalratskommission möchte den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Kantone für Fälle von Hooliganismus Schnellgerichte einführen. Es sei wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz sei, findet die Kommission.
Der Bundesrat stellt sich nicht grundsätzlich gegen Schnellgerichte: Er teile die Auffassung, dass gerade im Zusammenhang mit Gewalt bei Sportanlässen eine rasche Ahndung wünschenswert sei, hält er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest.
Ob Taten von Hooligans rasch beurteilt würden, hänge aber nicht von neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ab, sondern von den personellen Mitteln der kantonalen Strafbehörden. Und für Vorschriften gegenüber den Kantonen seien dem Bund klare Grenzen gesteckt.
Wie die Kantone die Strafbehörden organisierten, sei allein ihre Sache, argumentiert der Bundesrat. Es würde diesem Grundsatz widersprechen, wenn der Bund den Kantonen vorschreiben würde, ihre Ressourcen für bestimmte Delikte prioritär einzusetzen. Auch liesse sich kaum sachlich begründen, weshalb gerade Straftaten an Sportanlässen besonders rasch beurteilt werden sollten.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hatte noch weitere Massnahmen gegen Hooligans gefordert. So möchte sie, dass Bahnunternehmen sich künftig weigern dürfen, Hooligans zu transportieren. Damit ist der Bundesrat einverstanden, wie er bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gab. Bis im Sommer will er entsprechende Gesetzesänderungen vorlegen.