Die Birsfelder Schulleiterin Regula Meschberger kann nicht zugleich Gemeinderätin ihrer Gemeinde sein: Das Kantonsgericht Baselland hat am Mittwoch eine entsprechende Beschwerde gegen die Wahl Meschbergers einstimmig gutgeheissen.
Eine Schulleiterin sei Gemeindeangestellte und nicht Lehrkraft, befand das Gericht in öffentlicher Beratung. Gemäss dem Baselbieter Gemeinde- sowie dem Bildungsgesetz sei diese Funktion daher unvereinbar mit dem einer Gemeinderätin.
Meschberger selbst will nun überlegen, ob sie sich zugunsten ihres Berufs oder des neuen Amtes entscheidet; den Gerichtsentscheid weiterziehen wolle sie aber nicht, sagte sie nach der mündlichen Urteilseröffnung.
Die SP-Politikerin Meschberger war im März in den Birsfelder Gemeinderat gewählt worden. Dagegen Beschwerde eingereicht hatte jedoch der gleichzeitig abgewählte SVP-Gemeinderat Claude Zufferey. Da sich die Regierung als befangen erklärte, entschied nun direkt das Kantonsgericht.