Die Birsfelder SP-Politikerin Regula Meschberger kann in ihrer Gemeinde nicht zugleich Schulleiterin und Gemeinderätin sein: Das Kantonsgericht Baselland hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen die Wahl Meschbergers in die Gemeindeexekutive einstimmig gutgeheissen.
Regula Meschberger sei als Schulleiterin Gemeindeangestellte, jedoch nicht Lehrkraft, befand das fünfköpfige Gericht in öffentlicher Beratung. Gemäss dem klarem Wortlaut von Paragraph 9 des kantonalen Gemeindegesetzes dürften aber Gemeindeangestellte, mit Ausnahme von Lehrkräften, nicht dem Gemeinderat angehören.
Zwar seien Anstellung und Entlöhnung einer Schulleiterin vom Kanton geregelt, führten Referent und Gerichtsmitglieder unter anderem aus. Doch angestellt sei Regula Meschberger vom Schulrat, einer kommunalen Behörde, und die Gemeinde trage auch die Lohnkosten. Die Schulleiterin sei somit zweifellos Gemeindeangestellte.
Schulleitungsmitglieder seien indes nicht Lehrkräfte, und zwar auch dann nicht, wenn sie nebenher unterrichteten. Dies zeige die Umschreibung der Aufgaben der Schulleitung im Bildungsgesetz des Kantons. Die Schulleitung sei vielmehr eine administraive Stelle, die über der Lehrerschaft stehe.
Entscheid bei Meschberger
Das Kantonsgericht hiess daher die Beschwerde gut und stellte fest, dass das Amt einer Gemeinderätin mit der Funktion als Schulleiterin unvereinbar ist. Wie der Vorsitzende des Gerichts sagte, darf eine solche Wahlrechtseinschränkung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die hier aber gegeben seien.
Regula Meschberger sagte nach dem Urteil, sie werde nun überlegen, ob sie sich zugunsten ihrer beruflichen Tätigkeit oder des Gemeinderatsmandats entscheide; zunächst wolle sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Sicherlich werde sie aber das Urteil nicht weiterziehen, da sie „nicht Politik über die Justiz“ mache.
Die langjährige SP-Landrätin war am 11. März in den Gemeinderat ihrer Wohngemeinde gewählt worden. Der gleichzeitig abgewählte SVP-Gemeinderat Claude Zufferey hatte darauf die Beschwerde eingereicht. Da sich die Regierung in dieser Sache als befangen erklärte, entschied nun direkt das Kantonsgericht.
Noch keine Präsidentenwahl
Wegen des Falles noch nicht stattfinden konnte in Birsfelden bisher die Wahl des Gemeindepräsidiums. Kandidieren können nur gewählte Gemeinderäte, und Meschberger hatte Interesse geäussert, ihre Wahl konnte bisher aber nicht erwahrt werden. Die Gemeinde hat die Präsidiumswahl daher verschoben.
Gemeindepräsident Claudio Botti wollte sich am Dienstag nicht zum Fall äussern, da dieser nach wie vor eine Sache zwischen den Prozessgegnern sei. Im Gemeinderat von Birsfelden haben nach vorläufigem Stand SP und CVP je zwei Mandate; je ein Mandat entfällt auf FDP und Grüne sowie auf eine Parteilose.