Kein Entscheid über umstrittenen GPK-Bericht zu Strafprozessordnung

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag keinen Entscheid über einen umstrittenen Bericht seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Umsetzung der neuen Strafprozessordnung gefällt. Entgegen dem Antrag der GPK genehmigte er deren Empfehlungen nicht, sondern gab den Bericht zur Stellungnahme an Regierung und Kantonsgericht.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag keinen Entscheid über einen umstrittenen Bericht seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Umsetzung der neuen Strafprozessordnung gefällt. Entgegen dem Antrag der GPK genehmigte er deren Empfehlungen nicht, sondern gab den Bericht zur Stellungnahme an Regierung und Kantonsgericht.

Die Einführung der neuen schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und die Neuorganisation von Staatsanwaltschaft sowie Polizei waren im Kanton Baselland von Auseinandersetzungen begleitet gewesen. Die GPK nahm ihrerseits eine Überprüfung dieses Bereichs vor; ihr Bericht löste indes ebenfalls Kritik aus.

Gewaltenteilung

Stein des Anstosses war dabei namentlich Kritik der GPK, wonach das Baselbieter Zwangsmassnahmengericht im Vergleich zu anderen Kantonen wesentlich höhere Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts stellen würden. Dieser ist Voraussetzung, damit jemand in Untersuchungshaft genommen werden kann.

Das Kantonsgericht, vom Rat zur Stellungnahme eingeladen, bestritt diese Angaben. Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner wehrte sich zudem am Donnerstag erneut gegen eine Empfehlung der GPK, die die Gewaltenteilung betreffe: Was ein dringender Tatverdacht sei, müsse die Rechtssprechung auslegen und könne nicht zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft abgesprochen werden.

Harsche Kritik am Bericht übten im Rat die Grünen, die diesem mangelnde Qualität und Professionalität und dem GPK-Präsidenten unsauberes Vorgehen vorhielten. Vehement für den Bericht sprach sich demgegenüber die SVP aus, die auch den GPK-Präsidenten stellt.

Seitenausgang

SP und FDP schlugen derweil vor, aufgrund der strittigen Punkte den Bericht wohl zur Kenntnis zu nehmen, den Empfehlungen der GPK aber nicht zuzustimmen. Vielmehr solle der Bericht zunächst der Regierung und dem Kantonsgericht überwiesen werden, damit diese innert sechs Monaten dem Rat eine Stellungnahme abgeben.

Diesem Vorschlag, quasi über den Seitenausgang einen Ausweg aus der Auseinandersetzung zu suchen, folgte der Rat: Er hiess den Antrag von SP und FDP mit 73 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Dagegen stimmten drei Ratsmitglieder der SVP, darunter auch der GPK-Präsident.

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