Kein Gesamtarbeitsvertrag für Basler Detailhandel

Für den Basler Detailhandel kommt kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zustande. Angesichts der Konkurrenzlage nach der Aufgabe des Euro-Mindestkurses sehen die Arbeitgeber dazu keinen Spielraum. Zudem wäre eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ungewiss, fürchten sie.

Für den Basler Detailhandel kommt kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zustande. Angesichts der Konkurrenzlage nach der Aufgabe des Euro-Mindestkurses sehen die Arbeitgeber dazu keinen Spielraum. Zudem wäre eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ungewiss, fürchten sie.

Der Verein Basler Detailhandel (Arbeitgeberseite) bedaure, dass «zentrale Voraussetzungen für Verhandlungen» über einen neuen Detailhandels-GAV derzeit «nicht erfüllt» seien, teilte er am Donnerstag mit. Der Verein habe daher entschieden, die Gespräche für einen neuen GAV nicht weiterzuführen.

Nach dem Nationalbankentscheid vom 15. Januar seien Umsätze zurück gegangen; Firmen stünden unter grossem Druck. Ein neuer GAV wird als «Einschränkung des Handlungsspielraums» betrachtet.

Wenn überdies ein solcher ohne Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht für die ganze Branche gilt, drohe eine Ungleichbehandlung der Mitglieder gegenüber nicht organisierten Betrieben. Diese wäre derzeit untragbar.

Als GAV-Alternative – um «einen Schritt weiter zu kommen» – schlägt der Verein vor, die Kantonsregierung solle nun doch einen Normalarbeitsvertrag erlassen. Dieser würde Mindestlöhne für das gesamte Verkaufspersonal im Kanton festlegen.

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