Die Schweiz soll die wirtschaftlichen Beziehungen mit anderen Ländern nur verstärken und Freihandelsabkommen abschliessen, wenn diese Staaten menschenrechtliche Mindeststandards garantieren. Dies fordert der Think-Tank foraus in einem Diskussionspapier.
In einem zweiten Schritt soll sichergestellt werden, dass eine Verstärkung der wirtschaftlichen Beziehungen die Basis für eine nachhaltige Verbesserung der menschenrechtlichen Situation bildet. Dies heisst es im 38-seitigen Papier, das am Dienstag in Genf vorgestellt wurde.
Was Mindeststandards beinhalten, soll in einem politischen Diskurs zwischen Regierung, Parlament, akademischen Institutionen und wirtschaftlichen Verbänden definiert werden. Die Denkfabrik fordert diese Akteure zur einer breit angelegten Diskussion auf.
Im foraus-Papier sind als Mindeststandards unter anderem das Verbot von Sklaverei, Genozid und systematischer Diskriminierung aufgeführt. Weiter vorgeschlagen werden das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires gerichtliches Verfahren.
Gegenseitige Verpflichtungen
Sind die Mindeststandards nicht garantiert, sollen jegliche Verhandlungen über eine Verstärkung der wirtschaftlichen Beziehungen verboten werden. Als Beispiele für Länder, die den Mindeststandard nicht erfüllen, nennt foraus Nordkorea, Somalia und den Sudan.
Bei einer Aufnahme wirtschaftlicher Beziehungen sollen deren Auswirkungen auf die Menschenrechte überwacht werden können. Die Schweiz und das Partnerland sollen dabei gegenseitige Verpflichtungen vereinbaren.
Als Beispiel einer solchen Verpflichtung bezeichnet der Think-Tank die Verbesserung der Arbeitsrechte. Erst nach dieser doppelten Legitimitätsprüfung steht der Weg für eine Verstärkung der wirtschaftlichen Beziehungen, beispielsweise per Freihandelsabkommen, offen.
Der Think-Tank fordert, dass die Schweiz ein „ehrgeiziges Forschungsprogramm“ einleitet, um den Einfluss von verstärkten wirtschaftlichen Beziehungen auf den Schutz der Menschenrechte besser abschätzen zu können.
Gegenvorschlag zur bisherigen Güterabwägung
Die Förderung der Menschenrechte wie auch die Berücksichtigung der Interessen der Wirtschaft sind als grundlegende Zielsetzungen in der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat anerkenne, dass die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen in einem Zielkonflikt mit der Förderung der Menschenrechte stehen könne, hält foraus fest.
Die vom Bundesrat propagierte Lösung bestehe aus der simplen Anerkennung der Notwendigkeit einer politischen Güterabwägung. Mit der bundesrätlichen Lösung gelinge es nicht, die wachsende Bedeutung der Menschenrechte zur Legitimierung der Politik eines Staates in einer globalisierten Welt zum Tragen zu bringen.
Das Diskussionspapier unterscheide sich auch von der Position der UNO. Diese konzentriere sich zurzeit auf die Kampagne „Recht ohne Grenzen“ und lege dabei den Fokus auf die Verantwortlichkeiten der im Ausland aktiven Schweizer Firmen.
Die Schweiz solle jedoch nicht dazu verpflichtet werden, eine isolierte, moralische Heldin zu werden, sondern brauche internationale Verbündete. Die Europäische Union erscheine angesichts ihrer erheblichen Anstrengungen bei Menschenrechten als „natürliche Partnerin“.