Kein Hegebeitrag für vereinslose Solothurner Fischer

Im Kanton Solothurn wird kein Hegebeitrag für Fischerinnen und Fischer ohne Vereinsmitgliedschaft eingeführt. Der Kantonsrat lehnte am Mittwoch einen Volksauftrag auf Antrag der Regierung mit 56 zu 40 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Im Kanton Solothurn wird kein Hegebeitrag für Fischerinnen und Fischer ohne Vereinsmitgliedschaft eingeführt. Der Kantonsrat lehnte am Mittwoch einen Volksauftrag auf Antrag der Regierung mit 56 zu 40 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Mit einer zusätzlichen Gebühr für Fischerinnen und Fischer, welche nicht einem Fischereiverein angehören, würde auf einem anderen Weg faktisch wieder ein Vereinszwang eingeführt, hatte die Regierung ihre ablehnende Haltung begründet. Dies sei laut Bundesverfassung gar nicht erlaubt.

Die Einführung eines Hegebeitrages für Nichtvereinsmitglieder würde zudem zu einem markanten Mehraufwand bei der Herausgabe der Fischereipatente führen, meinte die Regierung. Bei den in Vereinen zusammengeschlossenen Fischern sei der Hegebeitrag bereits im Vereinsbeitrag eingeschlossen.

Bei den meisten anderen Fraktionen herrschte Uneinigkeit über die Einführung eines Hegebeitrages. Einzelne Votanten bezeichneten die vereinslosen Fischer als Trittbrettfahrer, die zur Kasse gebeten werden sollen. Andere setzten ein Frage hinter das Aussetzen von jungen Fischen, die einen grossen Teil der Hegearbeit der Fischer ausmachen.

Die Grünen wollten das Geschäft ganz zurückweisen. Die Fraktion war zwar nicht gegen den Hegebeitrag, erachtete aber den Volksauftrag als zu wenig umfassend. Alle im Kanton Solothurn tätigen Fischerinnen und Fischer sollten einen Hegebeitrag zahlen, weil die heute vom Kanton zur Verfügung gestellten Gelder nicht für die von den Vereinen geleistete Arbeit ausreichen.

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