Kein kantonales Ausreisezentrum für Asylsuchende im Aargau

Der Kanton Aargau soll kein eigenes Ausreise- und Wartezentrum für Asylsuchende bauen. Die Aargauer Regierung lehnt eine Motion der Grossratsfraktion der Grünen ab. Als Postulat will die Regierung das Anliegen dennoch entgegennehmen.

Der Kanton Aargau soll kein eigenes Ausreise- und Wartezentrum für Asylsuchende bauen. Die Aargauer Regierung lehnt eine Motion der Grossratsfraktion der Grünen ab. Als Postulat will die Regierung das Anliegen dennoch entgegennehmen.

Bei einem kantonalen Ausreisezentrum müsste auch der Vollzugs der Wegweisungen durch die kantonalen Stellen erfolgen, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme der Aargauer Regierung zum Vorstoss. Dies bedeutet laut Regierung, dass der Kanton bei diesen Stellen die personellen Ressourcen aufstocken müsste.

Die Regierung sieht in ihrer Stellungnahme auch Vorteile. Mit einem kantonalen Ausreisezentrum könnten die kantonalen Unterbringungsstrukturen entlastet werden. Zudem müsste der Kanton pro 100 Personen in einem Ausreisezentrum gemäss Verteilschlüssel des Bundes 15 Personen weniger aufnehmen. Auch die Standortgemeinde eines Ausreisezentrums könnte die Zahl der untergebrachten Personen gegenüber dem Kanton an die Aufnahmepflicht anrechnen.

Die Asylregion Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO) muss gemäss Abmachung mit dem Bund 840 Plätze in Bundesasylzentren schaffen. In Flumenthal SO ist ein Ausreisezentrum mit 250 Plätzen geplant, und in Basel-Stadt soll ein Verfahrenszentrum für 350 Personen erreichtet werden. Offen ist derzeit, wo in der Nordwestschweiz die 240 restlichen Plätze geschaffen werden sollen.

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