Kein Referendum über Steuerabkommen

Das Schweizer Stimmvolk wird am 25. November nicht über die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich entscheiden. Die Gegner der Abkommen haben nicht genügend Unterschriften für ein Referendum gesammelt.

Der Berner SVP-Kantonsrat Erich Hess reicht Unterschriften gegen die Steuerabkommen ein (Archiv) (Bild: sda)

Das Schweizer Stimmvolk wird am 25. November nicht über die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich entscheiden. Die Gegner der Abkommen haben nicht genügend Unterschriften für ein Referendum gesammelt.

Das notwendige Quorum von 50’000 Unterschriften wurde bei allen drei Abkommen verfehlt, wie die Bundeskanzlei mitteilt. Dies habe die zweifache Auszählung und Kontrolle der Unterschriften ergeben. Beim umstrittensten Abkommen – jenem mit Deutschland – fehlten laut der Bundeskanzlei mindestens 1500 Unterschriften. Bei den Abkommen mit Grossbritannien und Österreich fehlten mehr als 2500 beziehungsweise 3000 gültige Unterschriften.

Die Resultate sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Falle des Abkommens mit Deutschland ist das Resultat so knapp, dass eine überdepartementale Kontrolle durchgeführt wird – wie dies bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative der Fall war.

Entscheid kann angefochten werden

Nach dieser Kontrolle wird eine Verfügung erarbeitet. In der Folge können die Referendumskomitees den Entscheid anfechten. Sie erhalten für das rechtliche Gehör eine Frist von mindestens einer Woche. Die Referenden sind definitiv nicht zustande gekommen, wenn die Beschwerdefrist unbenutzt verstrichen ist oder wenn die Entscheide der Bundeskanzlei vom Bundesgericht gestützt worden sind.

Fest steht, dass am 25. November nur eine Vorlage zur Abstimmung kommt. Es handelt sich um die Änderung des Tierseuchengesetzes. Da die Abstimmungserläuterungen gedruckt werden mussten, als noch nicht fest stand, ob die Referenden zustande gekommen sind, enthalten sie auch Ausführungen zu den Steuerabkommen.

Im Ausland umstritten ist vor allem das Abkommen mit Deutschland; es könnte im deutschen Bundesrat (Länderkammer) scheitern. Die Steuerabkommen sehen vor, dass die Banken auf den Guthaben der Kunden aus Deutschland, Österreich und Grossbritannien eine Steuer einziehen und diese via Schweizer Behörden an den Fiskus der jeweiligen Staaten weiterleiten. Die ausländischen Steuerbehörden erhielten so die ihnen zustehenden Steuerbeträge, ohne dass die Bankkunden ihre Identität preisgeben müssten. Das Bankgeheimnis bliebe gewahrt.

Vergangenheit regularisieren

Geplant ist zum einen eine Steuer zur Regularisierung von Schwarzgeldern, die bereits auf Schweizer Konten liegen. Die deutschen und britischen Kunden sollen zwischen 21 und 41 Prozent abliefern, die österreichischen zwischen 15 und 38 Prozent. Zum andern würde auf künftigen Kapitaleinkünften eine Steuer erhoben. Der Satz liegt für deutsche Kunden bei 26,375 Prozent, für österreichische bei 25 Prozent und für britische zwischen 27 und 48 Prozent.

Die Bankkunden hätten die Wahl, entweder anonym einen Teil ihres Vermögens abzuliefern oder auf ihre Anonymität zu verzichten und ihre Konten offenzulegen. Einige dürften ihre Gelder auch abziehen. Die Schweiz hat deshalb zugesichert, Deutschland, Österreich und Grossbritannien jene zehn Staaten und Territorien anzugeben, in welche die meisten Gelder abfliessen.

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