Im Kanton Solothurn wird vorerst kein Register über Sozialhilfebezüger geschaffen. Der Kantonsrat lehnte einen SVP-Antrag am Dienstag mit 77 zu 17 Stimmen ab.
Der Rat folgte damit der Regierung. Diese hatte auf den im Februar 2014 beschlossenen Massnahmenplan verwiesen. Dort seien Massnahmen vorgesehen, die Mittel in der Sozialhilfe wirkungsorientierter einzusetzen. Künftig sollen mehr und bessere Mittel zur Bekämpfung von unrechtmässigem Leistungsbezug zur Verfügung stehen.
Teil des Massnahmenplans sei auch ein sinnvoller Datenaustausch zwischen den Sozialregionen und dem Kanton, schrieb die Regierung. Dabei könne auf Bestehendem aufgebaut werden. Demgegenüber sei die Realisierung und das Führen eines neuen Sozialregisters mit hohem, zusätzlichem Aufwand verbunden.
Diesen Argumenten folgten fast alle Fraktionen: Die Einführung eines Sozialregisters mache keinen Sinn, hiess es. Gemeinden könnten keinen Sozialhilfebezüger abweisen. Mit einem neuen Register sei ein grosser bürokratischer Aufwand ohne Nutzen verbunden.
Es gehe hauptsächlich darum, um im Sozialwesen Kosten zu sparen, sagte demgegenüber der SVP-Sprecher. Heute werde sowieso schon alles registriert.