Für die Umsetzung der völkerrechtlich problematischen Ausschaffungsinitiative lehnt der Bundesrat nach wie vor einen reinen Automatismus zur Ausschaffung krimineller Ausländer ab. Den Deliktskatalog beschränkt die Regierung auf schwere Delikte.
Zweieinhalb Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative hat der Bundesrat am Mittwoch seinen Vorschlag zur Umsetzung des SVP-Begehrens zuhanden des Parlaments verabschiedet. Aus Sicht der Regierung handelt es sich um eine «vermittelnde Lösung» zwischen den Initianten und jenen, welche auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.
Unter anderem hat der Bundesrat eine Mindeststrafe von sechs Monaten festgelegt, ab der eine Verurteilung auch zu einem Landesverweis von 5 bis 15 Jahren – sowie 20 Jahren im Wiederholungsfall – führen soll. Dank der Mindeststrafe soll es keine Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten geben. Damit soll die verfassungsmässige Verhältnismässigkeit ein wenig besser beachtet werden.
Ausnahmen möglich
Zudem soll ein Gericht «ausnahmsweise» von einer Landesverweisung absehen können, wenn der Betroffene schwerwiegend in persönlichen durch die Menschenrechtsgarantien geschützten Rechten verletzt würde.
Zu diesen Rechten gehört laut EJPD beispielsweise das Recht auf Familienleben oder die Non-Refoulement-Klausel, die verhindern soll, dass jemand in einen Staat ausgeschafft wird, in dem sein Leben bedroht ist. Die vorgeschlagene Regelung führe noch immer zu einer «deutlich strengeren Praxis» als heute, hält der Bundesrat fest.
Nur bei schweren Taten
Nicht dem Vorschlag des Inititiativkomitees gefolgt ist der Bundesrat auch beim Delikskatalog. Eine Landesverweisung kann ein Gericht verhängen, wenn ein Ausländer eine schwere Gewalt- oder Sexualtat wie Mord oder Vergewaltigung begeht. Die SVP möchte dagegen auch leichtere Delikte wie einfache Körperverletzung berücksichtigt haben.
Ausgedehnt hat der Bundesrat dagegen den Deliktskatalog bezüglich Abgabebetrug. Wer einen Steuerbetrug begeht oder Abgaben nicht bezahlt, soll wie beim Sozialbetrug des Landes verwiesen werden können.
Verärgert über die Debatten zu ihrer Initiative reichte die SVP bereits eine neue Initiative ein, welche eine strikte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verlangt. Dazu will der Bundesrat bis Ende Jahr eine Botschaft präsentieren. Falls die Initiative im Sommer 2015 oder Frühling 2016 angenommen würde, ginge sie dem Gesetz vor, hält der Bundesrat fest.