Kein Selbstbehalt bei Schwangerschaftskomplikationen

Weil die Managed-Care-Vorlage an der Urne gescheitert ist, müssen sich die eidgenössischen Räte erneut über ein unbestrittenes Anliegen beugen: Frauen, bei welchen es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt, sollen von einer Kostenbeteiligung befreit werden.

Selbstbehalt soll auch für Schwangerschaftskomplikationen fallen (Symbolbild) (Bild: sda)

Weil die Managed-Care-Vorlage an der Urne gescheitert ist, müssen sich die eidgenössischen Räte erneut über ein unbestrittenes Anliegen beugen: Frauen, bei welchen es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt, sollen von einer Kostenbeteiligung befreit werden.

Das Anliegen ist unumstritten und wurde aber 2006 und 2007 wiederholt in den Räten gutgeheissen. Eingebaut wurde die neue Bestimmung zur Kostenbeteiligung bei Leistungen bei Mutterschaft in der Managed-Care-Vorlage. Diese jedoch scheiterte im Juni an der Urne.

Nun hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats einen neuen Anlauf genommen und eine entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) mit 19 zu 4 Stimmen unterstützt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Maury Pasquier fordert, dass Mütter nicht nur bei normalen Schwangerschaften von einer Kostenbeteiligung befreit werden, sondern auch bei Schwangerschaften, die mit Komplikationen verbunden sind. Mit der Zustimmung der nationalrätlichen SGK kann nun die ständerätliche SGK eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Um ein mehrspuriges Verfahren zu vermeiden, sistierte die SGK die Beratung einer ähnlichen parlamentarischen Initiative von SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH).

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