Der Kanton Basel-Stadt ergreift kein Standesreferendum gegen den nationalen Finanzausgleich (NFA). Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen entsprechenden FDP-Antrag mit 48 gegen 40 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag bezog sich auf den Bundesbeschluss vom 19. Juni für die NFA-Beitragsperiode 2016 bis 2019. Im Bundesparlament habe die Nehmerkantons-Mehrheit eine gerechtfertigte Entlastung der Geberkantone halbiert, argumentieren die Antragsteller.
Finanzdirektorin Eva Herzog warnte jedoch, dass bei inzwischen nur noch sieben Geberkantonen die für das Zustandekommen nötigen acht Kantone nicht zu erreichen seien. Auch an der Urne hätte das Anliegen «null Chancen».
Laut Herzog wäre eine Volksabstimmung sogar sehr kontraproduktiv, da mit einem Nein eine vernünftigere Lösung verhindert und neue Gräben aufgerissen würden. Dies wäre im Hinblick auf die für Basel-Stadt sehr wichtige pendente Unternehmenssteuerreform III riskant.
Die Linke stimmte geschlossen gegen das Standesreferendum, die Rechte samt GLP dafür. Den Ausschlag gaben drei Abweichler bei der SVP, einer bei der FDP sowie zwei Fraktionslose, die dagegen stimmten.