Der ehemalige Solothurner Regierungsrat Christian Wanner hat sich nicht strafbar gemacht, weil er 2012 rund 107’000 Franken Sitzungsgelder nicht an die Staatskasse ablieferte. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Solothurn. Sie eröffnet keine Strafuntersuchung.
Der Bezug der Sitzungsgelder sei in Übereinstimmung mit der damals geltenden Regelung im Staatspersonalgesetz erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Staatspersonalgesetz habe Spesen und Sitzungsgelder von der Ablieferungspflicht an die Staatskasse ausgenommen.
Der damalige Finanzdirektor Wanner (FDP) war somit rechtlich nicht verpflichtet gewesen, Spesenentschädigungen und Sitzungsgelder an die Staatskasse abzuliefern, wie die Staatsanwaltschaft festhält.
Wanner hatte das Sitzungsgeld für sein Verwaltungsratsmandat beim Energiekonzern Alpiq erhalten. Ein grosser Teil des Alpiq-Honorars wurde als Sitzungsgelder ausbezahlt. Zusätzlich 161’250 Franken flossen als Entschädigung an den Kanton. Wanner ist Vizepräsident des Alpiq-Verwaltungsrates.
Nachdem der Fall im Juni publik wurde, hatte eine Privatperson Strafanzeige gegen Wanner eingereicht. Die Privatperson warf Wanner vor, sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht zu haben.
Wanner leistete «freiwillige Wiedergutmachung»
Als Reaktion auf die öffentliche Kritik kündigte Wanner an, dass er für sein noch bis 2015 dauerndes Mandat bei der Alpiq zusätzlich zur Grundentschädigung auch die Sitzungsgelder an die Staatskasse abliefern will.
Dieser Verzicht erfolge «im Sinne einer freiwilligen Wiedergutmachung», machte Wanner klar. Er trat per Ende Juli aus der Regierung zurück – und dies unabhängig von den Diskussionen über die Sitzungsgelder.
Als Konsequenz des Falls dürfen Regierungsräte nach einem Entscheid des Parlamentes keine Nebenverdienste mehr in die eigene Tasche stecken. Alle Entschädigungen müssen an die Staatskasse abgeliefert werden. Die Regierungsräte können einzig die Spesen behalten. Das Staatspersonalgesetz wurde entsprechend geändert.