Kein Strafverfahren nach despektierlichen Internet-Kommentaren

Die despektierlichen Internet-Kommentare nach der Tötung eines Moldawiers durch die Schwyzer Polizei haben keine strafrechtlichen Folgen. Laut Schwyzer Staatsanwaltschaft liegen weder Rassendiskriminierung noch Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit vor.

Ein Schwyzer Polizist hatte im September in Rickenbach einen 24-jährigen Moldawier erschossen (Archiv) (Bild: sda)

Die despektierlichen Internet-Kommentare nach der Tötung eines Moldawiers durch die Schwyzer Polizei haben keine strafrechtlichen Folgen. Laut Schwyzer Staatsanwaltschaft liegen weder Rassendiskriminierung noch Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit vor.

Am 12. September 2012 hatte ein Schwyzer Polizist bei einer Kontrolle in Rickenbach einen 24-jährigen Moldawier erschossen. Warum und unter welchen Umständen der tödliche Schuss abgegeben wurde, ist noch nicht geklärt.

Im Internet wurde der Fall umgehend und teils sehr despektierlich kommentiert. „Ich hatte richtig Freude“, war unter anderem zu lesen. So müsse man es machen: Niederschiessen. Dann koste die „Sauware“ nichts mehr.

SVP-Ortsparteipräsident trat zurück

Beim Verfasser dieses Kommentares handelte es sich um den ehemaligen Schwyzer Gemeinderat und SVP-Ortsparteipräsidenten. Der Kommentar löste Empörung aus. Der Politiker gab daraufhin seinen Rücktritt als Parteipräsident und seinen Austritt aus der SVP bekannt. Von seinem Arbeitgeber wurde er vorübergehend beurlaubt.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft nahm sich der Sache an. Sie wolle den Kommentaren im Internet nachgehen und auch Äusserungen in den Printmedien prüfen, teilte sie am 19. September mit. Mit den Abklärungen beauftragte sie die Kantonspolizei.

Am Mittwoch liess die Staatsanwaltschaft nun über die Polizei ausrichten, dass die rechtliche Würdigung keinen Straftatbestand ergeben habe: weder Rassendiskriminierung noch öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit. Somit würden keine Strafverfahren eröffnet.

Nächster Artikel