Kein Verfahren gegen alt Ständerat Bruno Frick

Gegen alt Ständerat Bruno Frick und seinen Anwaltskollegen Philipp Dobler wird definitiv kein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung eröffnet. Das Schwyzer Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft rechtskräftig abgewiesen.

Der ehemalige CVP-Ständerat Bruno Frick (Archiv) (Bild: sda)

Gegen alt Ständerat Bruno Frick und seinen Anwaltskollegen Philipp Dobler wird definitiv kein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung eröffnet. Das Schwyzer Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft rechtskräftig abgewiesen.

Frick und Dobler teilen am Montag mit, dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe in sich zusammengefallen seien. Am 11. Juli 2013 hatte die Staatanwaltschaft entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen. Dagegen wurde beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben. Am 12. Dezember wurde die Beschwerde abgewiesen. Nach Auskunft des Kantonsgerichtes ist dieser Entscheid nicht angefochten worden.

Die Vorwürfe gegen die beiden Anwälte Frick und Dobler gehen aufs Jahr 2011 zurück. Damals reichte ein ehemalige Geschäftspartner Strafanzeige ein. Er warf Frick und Dobler im Zusammenhang mit ihrem Mandat bei der Buechli Holding AG von Juni 1997 bis März 1999 unter anderem ungetreue Geschäftsführung vor.

Frick vermutet «Medienkampagne»

Bekannt wurden die Vorwürfe Anfang Juli 2013, kurz nachdem der Bundesrat Bruno Frick in die Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt hatte. Sowohl Frick wie Dobler beteuerten, dass sie zuvor gar keine Kenntnis von dieser Strafanzeige hatten. Frick äusserte danach in einem Interview den Verdacht, eine «Medienkampagne» habe zum Ziel, ihn selbst, den Bundesrat als Wahlbehörde und die Finma zu diskreditieren.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft kam nach Abklärungen am 19. Juli 2013 zum Schluss, dass den beiden Männern weder eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung noch eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht vorgeworfen werden könne. Die Behörde entschied, kein Strafverfahren zu eröffnen und erliess je eine Nichtanhandnahmeverfügung. Dagegen wurde Beschwerde erhoben.

Laut Medienmitteilung von Frick und Dobler hat das Kantonsgericht nicht nur die Beschwerde abgewiesen, sondern zudem den Beschwerdeführern die Verfahrenskosten überbunden und sie zu einer Parteienentschädigung verpflichtet.

Der heute 60-jährige Anwalt Bruno Frick vertrat als CVP-Politiker den Kanton Schwyz 1991 bis 2011 im Ständerat; 2004/05 präsidierte er die kleine Kammer. 2011 verlor er den Wahlkampf gegen Peter Föhn (SVP). Von 2004 bis 2008 war er Vizepräsident der CVP Schweiz.

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