Das Verfahren der Solothurner Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen kosovarischen Verteidigungsminister Azem Syla wegen Betrugs und Meldepflichtverletzung wird eingestellt. Der Vorwurf, Ergänzungsleistungen erschlichen zu haben, hatte sich nicht erhärtet.
Im Rahmen der Untersuchungen seien diverse Akten und Unterlagen gesichtet, eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchgeführt und verschiedene Befragungen gemacht worden, teilte die Solothurner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Zudem sei die finanzielle Situation des Beschuldigten mittels Bankauskunftsbegehren sowohl in der Schweiz als auch im Kosovo eingehend untersucht worden.
Dabei stellte sich laut Staatsanwaltschaft heraus, dass kein strafbares Verhalten bewiesen werden kann. Für die relevante Zeitspanne, zwischen Juli 2002 und Januar 2011, konnten abgesehen von den Ergänzungsleistungsgeldern, keine anderen Geldzuflüsse an Syla ermittelt werden.
Kinder mussten den Mann finanziell unterstützen
Gegen seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sprach auch, dass die erwachsenen Kinder des Beschuldigten begannen, ihn mit finanziellen Beträgen zu unterstützen, nachdem ihm der Kanton Solothurn ab Februar 2011 keine Ergänzungsleistungen mehr ausrichtete.
Der Beschuldigte habe kein Vermögen verschwiegen, heisst es in der Mitteilung weiter. Weder bei der Hausdurchsuchung noch im Rahmen von Bankanfragen seien Hinweise auf ein relevantes Kontenguthaben gefunden worden.
Zwar besitze ein Mitglied seiner Familie im Kosovo ein kleines Haus, jedoch gehörte dieses nie dem Beschuldigten oder seiner Ehefrau und es sei davon auszugehen, dass es nach dem Kosovokrieg wegen Zerstörung praktisch wertlos war.
Nur 10 Monate lang Verteidigungsminister
Zudem könne dem Beschuldigten auch keine tatbestandsmässige Täuschung der Behörden vorgeworfen werden. Mehrere unabhängige ärztliche Berichte hätten attestiert, dass der Beschuldigte in der rechtlich relevanten Zeitspanne gesundheitlich schwer angeschlagen und nicht erwerbsfähig gewesen sei.
Dies sei auch durch die verschiedenen Funktionen, die er im Kosovo belegte, nicht zu widerlegen. Das Amt des Verteidigungsministers übte der Beschuldigte lediglich 10 Monate lang aus – dies drei Jahre vor der relevanten Zeitspanne. Diverse andere Funktionen, die er zeitweilig inne hatte, dürften ihm aufgrund seines Bekanntheitsgrades angetragen worden sein und führten laut Staatsanwaltschaft nicht zu einer arbeitsähnlichen Belastung.
Medien lieferten die Hinweise
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn hatte 2011 aus den Medien erfahren, dass sich der damals in der Schweiz wohnhafte Empfänger von Ergänzungsleistungen zum Teil im Kosovo aufhalte und dort politisch tätig sei. Sie stellte daraufhin die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen ab Februar 2011 ein.
Im März 2011 entzog das Migrationsamt des Kantons Solothurn dem 63-jährigen Mann, der unterdessen als Parlamentarier in Kosovo amtete, die Niederlassungsbewilligung und verhängte ein Einreiseverbot. Er reiste daraufhin im Mai 2012 aus der Schweiz aus.
Ebenfalls aus den Medien erfuhr die Ausgleichskasse, dass der Kosovare über Bankkontenguthaben verfügen soll. Dies veranlasste die Ausgleichskasse, im März 2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Sie macht geltend, der Mann habe durch die Nichtangabe von Auslandaufenthalten und von Vermögenswerten zwischen Juli 2002 und Januar 2011 unrechtmässige Leistungen in der Höhe von rund 480‘000 Franken bezogen.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete umgehend ein Verfahren, in dem die Tatbestände des Betrugs und der Meldepflichtverletzung untersucht wurden.