Kein Verfahren gegen niederländische UNO-Soldaten

Die Staatsanwaltschaft im niederländischen Arnheim hat es abgelehnt, ein Verfahren gegen drei frühere Blauhelmsoldaten wegen des Massakers von Srebrenica zu eröffnen. Es gebe keine Beweise, die weitere Ermittlungen nötig machten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Holländische Soldaten beobachten im Juli 1995 im Dorf Potocari die Flucht von Muslimen aus der bosnischen Nachbarstadt Srebrenica (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft im niederländischen Arnheim hat es abgelehnt, ein Verfahren gegen drei frühere Blauhelmsoldaten wegen des Massakers von Srebrenica zu eröffnen. Es gebe keine Beweise, die weitere Ermittlungen nötig machten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Nach Überprüfung der Fakten könnten keine strafrechtlichen Verfahren gegen die Männer eingeleitet werden. Mehrere Hinterbliebene von Opfern des Massakers im bosnischen Srebrenica 1995 hatten ein Verfahren gegen die drei Niederländer beantragt. Sie machten sie für die Tötung ihrer Angehörigen verantwortlich.

Die drei Männer waren Mitglieder der niederländischen UNO-Schutztruppe für Srebrenica. Dort bestand während des Bosnienkrieges eine Schutzzone der UNO. Als jedoch bosnisch-serbische Truppen das Gebiet im Juli 1995 angriffen, leisteten die schlecht ausgerüsteten UNO-Soldaten kaum Widerstand.

Als Völkermord eingestuft

Die Angreifer trieben muslimische Männer und Jungen zusammen und töteten mehr als 8000 von ihnen. Das Massaker von Srebrenica gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg und wurde vom UNO-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag als Völkermord eingestuft.

Der Entscheid der Staatsanwaltschaft Arnheim wurde von der Anwältin der Hinterbliebenen scharf kritisiert. Weder Opfer noch Verdächtige seien angehört worden, sagte sie. Es gebe «viele Fragezeichen» beim Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Die Anwältin kündigte eine Beschwerde vor dem Arnheimer Gericht an. Sollte diese keinen Erfolg haben, werde sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Nächster Artikel