Mehlwürmer und Grillen könnten hierzulande schon bald auf dem Teller landen. Gegen diesen Punkt gab es kaum Opposition in der Vernehmlassung zum Lebensmittel-Verordnungspaket. Umstritten sind hingegen die Kennzeichnung der Nährwerte und die Allergiehinweise.
«Insekten als Nahrungsmittel werden kommen, denn sie sind ein guter Eiweissträger», ist Babette Sigg, Präsidentin der Konsumentenforums überzeugt. Dieser Entwicklung könne man sich nicht entziehen – entsprechend begrüsst sie die geplante Zulassung von Mehlwürmern, Grillen und Wanderheuschrecken als Nahrungsmittel.
Auch der Verband der Kantonschemiker hat keine Bedenken bei der Zulassung der drei Insektenarten. Allerdings müsse noch definiert werden, wie diese Insekten produziert werden, sagte Otmar Deflorin, Präsident des Verbands der Kantonschemiker.
Die Zulassung von Insekten als Lebensmittel ist Teil einer umfassenden Revision des Lebensmittelrechts. Es geht dabei einerseits um die bessere Deklaration der Rohstoffe, andererseits um eine Harmonisierung mit dem EU-Recht.
Die am Freitag zu Ende gehende Vernehmlassung betrifft rund zwei Dutzend Verordnungen zur Umsetzung des im Sommer 2014 vom Parlament beschlossenen Lebensmittelgesetzes. Das Verordnungspaket enthält verschiedene Bereiche von Herkunftsbezeichnungen über Kosmetika und Badewasser bis hin zu Grenzwerten für gefährliche Bakterien.
Umstrittene Allergiehinweise
Mehr zu reden als die Insekten gaben während der Vernehmlassung die Kennzeichnung von Nährwerten und Allergiehinweisen auf Lebensmitteln. Wenn Allergene wie vorgesehen auch im Offenverkauf deklariert werden müssten, wiege das die Allergiker in falscher Sicherheit, sagt Kantonschemiker Deflorin.
«Wenn der Koch in einem Restaurant die Pommes Frites ausnahmsweise mit einer Gewürzmischung statt mit Salz würzt, hat es Laktose drin – was auf der Speisekarte deklariert werden müsste», sagte Deflorin. Die Regelung sei praktisch nicht umsetzbar. Auch dass die Nährwertkennzeichnung neu obligatorisch werden soll, hält der Kantonschemiker-Verband für übertriebenen Mehraufwand.
Der Verband kritisiert zudem, dass der Anhang II der Hygieneverordnung gestrichen werden soll – dieser betrifft die bakteriologisch-hygienischen Anforderungen an Speisen aus Restaurants oder Metzgereien. Gerade in dem Bereich sei die Beanstandungsquote mit rund 25 Prozent recht hoch.
«Kein Mehrwert für Konsumenten»
Das Verordnungspaket geht auch dem Hotellerie- und Restaurationsverband Gastrosuisse zu weit. «Die meisten Konsumenten sind vor allem an günstigen Preisen interessiert und nicht an Detailinformationen zum Produkt», argumentiert der Verband.
Zu teuer, zu aufwendig – das sagen auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und die Parteien FDP und SVP. Auch vom Konsumentenforum tönt es ähnlich: «Die vorgesehenen Regulierungen sind teuer und bringen keinen Mehrwert für die Konsumenten», sagt dessen Präsidentin.
Barbara Pfenniger vom Westschweizer Konsumentenverband FRC findet hingegen, das Verordnungspaket garantiere einen besseren Schutz für die Konsumenten, gerade im Bereich der Warnhinweise auf Verpackungen. Auch die SP befürwortet laut deren Nationalrätin Bea Heim (SO) jene Massnahmen, welche dem Gesundheitsschutz dienen, so etwa die Vorschriften zur Prozesshygiene in Metzgereien oder die Allergiehinweise.
Zu hohe Kosten
Das Konsumentenforum und Economiesuisse berufen sich in ihrer Kritik auf Zahlen eines Berichts zu den Regulierungsfolgeabschätzungen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Dieser Bericht rechnet mit rund 270 Millionen Franken einmaligen Kosten für die Wirtschaft.
Auf die Kantone würden laut dem SECO-Bericht laufende Mehrkosten von 15,7 Millionen Franken zukommen. Der grösste Teil davon entfällt auf die zusätzlichen 10’000 Kontrollen, welche die Kantone durchführen müssten.
Das Kostenargument will Pfenniger nicht gelten lassen: In anderen EU-Ländern seien die Regelungen bereits umgesetzt und dort seien die Lebensmittelpreise nicht gestiegen – dies befürchtet nämlich Economiesuisse.