Kein Wiederholungsspiel wegen Phantom-Tor

Trotz des Phantom-Tores von Stefan Kiessling lehnte das DFB-Sportgericht eine Wiederholung des Bundesliga-Spiels Hoffenheim – Leverkusen ab. Es gebe keinen Regelverstoss durch Schiedsrichter Brych.

Kiessling war Schütze des Phantom-Tores. (Bild: Si)

Trotz des Phantom-Tores von Stefan Kiessling lehnte das DFB-Sportgericht eine Wiederholung des Bundesliga-Spiels Hoffenheim – Leverkusen ab. Es gebe keinen Regelverstoss durch Schiedsrichter Brych.

Den Regeln entsprechend wurde der Einspruch von Hoffenheim gegen die Wertung der 1:2-Niederlage am 8. Spieltag abgewiesen. Gegen das Urteil kann Hoffenheim Einspruch beim DFB-Bundesgericht einlegen.

Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschliessender Beratung in der Frankfurter DFB-Zentrale berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Referee Brych. «Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung», erklärte der als Zeuge geladene Unparteiische. «Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor.» Kiessling hatte ans Aussennetz geköpft, der Ball war durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt.

Kiessling selbst dachte bei seinem Phantom-Tor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. «Ich sehe den Ball Richtung Aussennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war», sagte Kiessling.

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