Keine Aargauer Standesinitative zur FABI-Vorlage

Der Kanton Aargau wird keine Standesinitiative einreichen, mit der die Beschränkung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken nachträglich wieder aus der FABI-Vorlage gekippt werden soll. Der Aargauer Grosse Rat lehnte am Dienstag einen entsprechenden Antrag mit 76 zu 57 Stimmen ab.

Der Kanton Aargau wird keine Standesinitiative einreichen, mit der die Beschränkung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken nachträglich wieder aus der FABI-Vorlage gekippt werden soll. Der Aargauer Grosse Rat lehnte am Dienstag einen entsprechenden Antrag mit 76 zu 57 Stimmen ab.

Der Vorstoss zur Standesinitiative «Verzicht auf Abzockerei der Aargauer Pendler» war von SVP-Grossrat Martin Keller und 38 weiteren Grossratsmitgliedern eingereicht worden. Ziel ist es, die am 9. Februar vom Schweizer Volk angenommene FABI-Vorlage gleich wieder zur «kastrieren».

Der Aargauer Grosse Rat hatte sich schon im Januar dieses Jahres mit dem Vorstoss beschäftigt. Eine Mehrheit hatte damals vor einer Einreichung gewarnt. Es wurde aber beschlossen, den Entscheid auf einen Zeitpunkt nach den nationalen Urnengang zu verschieben.

Der Entscheid der Stimmberechtigten und die neuerliche Debatte im Grossen Rat änderte nichts an der Meinung einer Mehrheit des Aargauer Kantonsparlamentes. Das Schweizer Volk und der Kanton Aargau hätten der FABI-Vorlage zugestimmt. Es bestehe deshalb keinen Anlass, diesen Entscheid noch einmal in Frage zu stellen, sagte Kommissionssprecher Dieter Egli (SP).

Eine Mehrheit der FDP-Fraktion beharrte aus präventiven Gründen auf die Einreichung der Standesinitiative. Damit wolle die FDP signalisieren, dass sie sich gegen die Beschränkung des Pendlerabzuges auf kantonaler Ebene wehren werde, sagte Herbert Scholl (FDP). Die FABI-Vorlage überlässt es den Kantonen, die kantonalen Pendlerabzüge festzulegen.

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