Obwohl ein Wolf in den vergangenen Wochen 30 Nutztiere im Turtmanntal im Oberwallis riss, erteilt der Kanton Wallis keine Abschussbewilligung. Es bestehen unterschiedliche Ansichten, ob die Kriterien für einen Abschuss gemäss des Konzepts Wolf Schweiz erfüllt sind.
Ein schadensstiftender Wolf kann laut Wolfskonzept abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst, innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe tötet, wie der Kanton Wallis mitteilte.
Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist, dass die Nutztierhalter die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen haben. Diese Kriterien wurden von der Interkantonalen Kommission (IKK) unterschiedlich beurteilt.
Der Kommission gehören je ein Vertreter von Bund und Kanton sowie Spezialisten in Wolfsmonitoring, Herdenschutz und Landwirtschaft an. In der IKK gab es vor allem Meinungsverschiedenheiten, was die Termine bezüglich Umsetzung der empfohlenen Massnahmen der Schafalpplanung 2014 angingen, hiess es in der Medienmitteilung.
Die Walliser Dienststelle für Landwirtschaft will nun mit den Alpbewirtschaftern die offenen Fragen prüfen und sie für einen kurzfristigen Schutz der Tiere beraten. Der Bund stellte Hirten und Hunde des mobilen Herdenschutzes zur Verfügung.