Keine Anklage gegen Schizophrenen wegen Hammerattacke

Ein 28-jähriger Türke, der im Oktober 2014 in Wetttingen AG mit einem Hammer auf den Hinterkopf eines Lehrlings schlug, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Baden schlägt stattdessen eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt vor.

Ein 28-jähriger Türke, der im Oktober 2014 in Wetttingen AG mit einem Hammer auf den Hinterkopf eines Lehrlings schlug, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Baden schlägt stattdessen eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt vor.

Gemäss einem gerichtspsychiatrischen Gutachtens litt der Beschuldigte zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie. Wegen dieser Krankheit könne er das Unrecht seiner Tat nicht nachvollziehen und sei deshalb schuldunfähig, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Dienstag.

Weil diese schizophrene Erkrankung andauert, besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft insbesondere in akut-psychotischen Phasen ein hohes Risiko für weitere Gewalttaten mit Tötungsbereitschaft.

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Antrag auf die stationäre therapeutische Massnahme ist beim Bezirksgericht Baden hängig.

Der Mann hatte am Morgen des 25. Oktobers 2014 kurz nach der Ladenöffnung in einer Migros-Filiale in Wettingen einen Hammer aus dem Ladenregal genommen. Danach folgte er einem 17-jährigen Lehrling in einen Lagerraum und schlug ihm dort mit dem Hammer auf den Hinterkopf.

Er stürzte sich auf den 17-Jährigen, riss ihn zu Boden und versuchte, noch einmal auf ihn einzuschlagen. Dabei fiel ihm der Hammer aus den Händen. Der Lehrling erlitt unter anderem eine Quetschrisswunde am Hinterkopf. Die Staatsanwaltschaft Baden qualifiziert das Tatvorgehen als versuchte Tötung.

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