Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Entscheid des Bundesamts für Migration, das dem 19-jährigen Fussballer Veljko Simic keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erteilt hat. Jetzt muss sich der FCB nach einem Club im Ausland umschauen, an den er Simic leihweise abgeben kann.
Nachdem Veljko Simic definitiv keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz erhält, muss der FC Basel eine Lösung für seinen 19-jährigen Mittelfeldspieler finden. Es ist davon auszugehen, dass der Vertrag mit Simic nicht aufgelöst wird, sondern dass die Basler einen Club im Ausland suchen, bei dem Simic leihweise geparkt wird. Kommt Simic bei diesem Verein in der kommenden Saison regelmässig zum Einsatz, dann kann ihm in einem Jahr die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr vorenthalten werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil nämlich festhält, erfüllt Simic bislang die Bedingungen nicht, die in der Sportlerweisung des Ausländergesetzes aufgestellt werden: Junge Fussballspieler im Alter zwischen 18 und 21 Jahren müssen in den letzten drei Jahren aktiv Fussball gespielt und mindestens während eines Jahres an professionellen nationalen Meisterschaften auf höchstem Niveau regelmässig teilgenommen haben. (Das gesamte Urteil als PDF.)
Nun hat Simic bis am 1. Juli 2013 nur zwei Spiele in der Superliga Serbiens in der ersten Mannschaft von Roter Stern Belgrad absolviert. Ansonsten spielte er in Juniorenmannschaften auf nationaler und internationaler Ebene. Das reicht gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht, um die notwendigen Qualifikationen Simics zu belegen.
Er selbst, beziehungsweise der FC Basel, argumentierte, dass die notwendigen Fähigkeiten auch mit anderen Fakten belegt werden können. Diese seien: Der Abschluss eines Profivertrages als jüngster Spieler der Geschichte von Roter Stern Belgrad mit 17 Jahren, das Interesse anderer Topvereine Europas wie Ajax Amsterdam an Simic, die an seinen Verein geleistete Ausbildungsentschädigung von 225’000 Euro und der Einstiegslohn beim FCB von 8000 Franken pro Monat im ersten Jahr.
«Nicht durch aussergewöhnliche Qualitäten aufgefallen»
Das spielt gemäss Bundesverwaltungsgericht jedoch keine Rolle. Auch zieht es nach den wenigen von Simic für den FCB absolvierten Spielen eine «nüchterne Bilanz». Der junge Serbe sei «nicht durch aussergewöhnliche Qualitäten aufgefallen». Aufgrund einer vorläufigen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durfte Simic überhaupt spielen.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in seinem Entscheid nicht nur die Spielqualitäten von Simic, sondern auch die seines bisherigen Clubs, Roter Stern Belgrad. «Die besten Zeiten dieses Vereins, als er im damaligen Jugoslawien serienweise Landesmeister wurde… sind längst vorbei», schreibt das Gericht. Deshalb sei die Aussage Simics, er habe in einem Topverein Europas gespielt, zu relativieren.
Simic spielt an der U19-Europameisterschaft
Veljko Simic kam in der ersten Saison zwölf Mal in der U21 des FC Basel zum Einsatz, die in der dritthöchsten Schweizer Spielklasse, der 1. Liga Promotion teilnimmt. Ausserdem spielte er vier Mal in der von der Uefa neugeschaffenen Youth League, einem an die Champions League angegliederten Nachwuchswettbewerb.
Derzeit trainiert Simic mit der serbischen U19-Nationalmannschaft. Mit der hat er sich für die Europameisterschafts-Endrunde vom 19. Juli an in Ungarn qualifiziert.
Für den FCB bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass er künftig Talente aus dem Nicht-EU-Ländern nur noch dann verpflichten kann, wenn diese mindestens ein Jahr lang in einer der zwei höchsten Ligen ihres Landes gespielt haben. Das bedeutet für die Basler eine klare Einschränkung im Rennen um die talentiertesten Jung-Fussballer.