Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerden gegen Lausanner Museum

Das Bundesgericht verwehrt der Beschwerde gegen das geplante Waadtländer Kunstmuseum in Lausanne die aufschiebende Wirkung. Die Gegner des Projekts hofften, mit ihren rechtlichen Schritten den Abbruch der alten Lokomotivhallen verhindern zu können.

Im alten Lokomotivdepot beim Bahnhof Lausanne (Bild) soll das neue Kunstmuseum entstehen. (Archivbild) (Bild: sda)

Das Bundesgericht verwehrt der Beschwerde gegen das geplante Waadtländer Kunstmuseum in Lausanne die aufschiebende Wirkung. Die Gegner des Projekts hofften, mit ihren rechtlichen Schritten den Abbruch der alten Lokomotivhallen verhindern zu können.

Wie das Bundesgericht in der am Montag publizierten Verfügung schreibt, ist über die Verwendung beziehungsweise den Abriss der Halle bereits entschieden worden. Aus diesem Grund könne diese Frage nicht ein weiteres Mal im Beschwerdeverfahren gegen die Baubewilligung behandelt werden.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um rund 30 Personen, die in der Umgebung des Bahnhofs Lausanne wohnen. Mit dem Museumsprojekt wird ihnen die Aussicht verbaut. Zudem befürchten sie, dass der Charakter des Quartiers verloren geht.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte die Beschwerde der Projektgegner abgelehnt. Das materielle Urteil des Bundesgerichts könnte definitiv grünes Licht für das Waadtländer Kunstmuseum geben.

Wie die SBB und der Kanton Waadt am Montag in einer Medienmitteilung schreiben, wird der Bau des Museums rund 48 Monate dauern.

(Urteil 1C_337/2015 vom 08.07.2015)

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