Der flüchtige Mörder, der aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG ausgebrochen ist, hätte in einer Einrichtung mit höherer Sicherheitsstufe untergebracht werden sollen. Von möglichen Institutionen erhielten die Aargauer Behörden allerdings Absagen.
«Ich kann bestätigen, dass ihn ausserkantonale Einrichtungen mit höherem Sicherheitsstandard nicht aufnehmen wollten», sagte die Sprecherin der Aargauer Gerichte, Nicole Payllier, in einem Interview mit dem «Blick» vom Dienstag. Die Institutionen seien im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu einem solchen Schritt auch nicht verpflichtet.
Der 22-Jährige war in der Nacht auf Samstag aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden ausgebrochen und befindet sich seither auf der Flucht. Die Klinik in Windisch ist die einzige psychiatrische Einrichtung im Kanton Aargau mit einer geschlossenen Abteilung.
Dort war der Aargauer seit 2015 fürsorgerisch untergebracht, weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind. 2009 hatte der damals 16-Jährige in Sessa TI eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht: Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.
Payllier betont denn auch, dass es sich bei der fürsorgerischen Unterbringung des Mannes um eine zivil- und nicht um eine strafrechtliche Massnahme handle. Laut Bundesgericht sei es nämlich grundsätzlich nicht zulässig, die fürsorgerische Unterbringung längerfristig in einer Strafanstalt zu vollziehen. «Dies zu ändern, ist Sache der Politik, beziehungsweise des Gesetzgebers.»