Weil der Standort der ehemaligen Abfalldeponie Wohlen nur überwachungs-, nicht aber sanierungsbedürftig ist, erhält die Ferrowohlen AG für die Sanierung des Bodens kein Geld aus dem Altlastenfonds des Bundes. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Das Unternehmen hat auf dem Deponiestandort ein Kühlhaus gebaut und deswegen den Baugrund saniert. Dort wurden bis 1975 total 120’000 Kubikmeter Aushub, Bauschutt, Siedlungs- und Gewerbeabfälle gelagert.
Damit das Grundwasser nicht verschmutzt wird, musste Anfang der 90er-Jahre eine Drainage für das Sickerwasser verlegt werden. Spätere Abklärungen ergaben zudem, dass die austretenden Methan- und Kohlendioxidmengen über den Grenzwerten liegen. Beim Bau der Kühlhalle musste dies entsprechend berücksichtigt werden.
Weil die Altlastenverordnung vorsieht, dass Beiträge nur bei sanierungspflichtigen Standorten ausbezahlt werden, kommt man in Wohlen definitiv nicht in den Genuss der Bundesgelder. (Urteil 1C_414/2014 vom 02.03.2015)