Heisses Liebesspiel während einer Dienstreise: Das Paar reisst dabei eine Lampe aus der Wand. Die Frau verletzt sich und will Geld von der Versicherung und von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld. Keine Chance, sagt das höchste Gericht Australiens.
Es beendete mit seinem Urteil vom Mittwoch ein juristisches Gerangel, das sechs Jahre dauerte. Arbeitsminister Eric Abetz begrüsste das Urteil als Sieg des gesunden Menschenverstandes. Unklar blieb, wer die erheblichen Gerichtskosten tragen muss.
Eine Beamtin Ende 30 traf 2007 während einer Dienstreise einen Bekannten und nahm ihn nach dem Dinner mit auf ihr Motel-Zimmer. Die beiden liebten sich so leidenschaftlich, dass einer von ihnen eine Glaslampe hinter dem Bett griff und aus der Wand riss.
Die Scherben verletzten die Frau an Mund und Nase. Die Beamtin litt nach eigenen Angaben später auch an einem posttraumatischen Stress-Syndrom und konnte nicht arbeiten.
Sie machte bei der Versicherung ihres Arbeitgebers, einer Behörde, Schmerzensgeld geltend. Ihre Argumentation: Sie habe die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten.
Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Das höchste Gericht in Canberra beschied jetzt, der Arbeitgeber habe das Sexualverhalten der Frau schliesslich weder direkt noch indirekt veranlasst. Sex gehöre nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise, wie etwa Duschen, Schlafen oder Essen.