Keine Erdverlegung von neuer Hochspannungsleitung im Wallis

Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS muss laut Bundesverwaltungsgericht nicht im Boden verlegt werden. Allerdings wird das Bundesamt für Energie (BFE) aufgefordert, noch eine technische Änderungen an den Strommasten zu prüfen.

Eine Hochspannungsleitung im Wallis (Archiv) (Bild: sda)

Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS muss laut Bundesverwaltungsgericht nicht im Boden verlegt werden. Allerdings wird das Bundesamt für Energie (BFE) aufgefordert, noch eine technische Änderungen an den Strommasten zu prüfen.

Das Elektrizitätsunternehmen Alpiq plant eine 27,5 Kilometer lange Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis. Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen 380-kV-Leitung und die Bündelung bestehender Leitungen auf einem gemeinsamen Träger. 2010 bewilligte das BFE mit Auflagen die Realisierung des Projekts als Freileitung.

Die Gemeinde Salins, die Burgergemeinde Sitten und weitere Betroffene gelangten dagegen ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in St. Gallen habe ihre Beschwerden nun zwar teilweise gutgeheissen und die Sache ans BFE zurückgeschickt. In einem zentralen Punkt sind die Beschwerdeführer allerdings unterlegen.

Verkabelung unverhältnismässig

Die Leitung darf laut Gericht nämlich als Freileitung gebaut werden und muss weder ganz noch teilweise im Boden verlegt werden, wie dies ein Grossteil der Opponenten gefordert hatte. Eine vollständige unterirdische Verkabelung ist nach Ansicht des Gerichts wegen technischer und operationeller Schwierigkeiten abzulehnen.

Eine bloss teilweise Verkabelung auf einzelnen Stücken sei aus technischer Sicht zwar weniger problematisch. Angesichts der Kosten und der sehr geringen Verbesserung bezüglich Natur- und Landschaftsschutz erscheine eine solche Teilverkabelung jedoch als unverhältnismässig.

Tiefere Lärmbelastung

Allerdings hat das BFE von der Alpiq zu Unrecht keine Projektvariante verlangt, bei welcher für die 380-kV-Leitung die Leitungsbündel mit drei Leitungen durch solche mit vier Leitungen ersetzt werden. Diese Massnahme wäre laut Gericht geeignet, Lärmbelastungen und Energieverluste bei der neuen Leitung zu senken

Gemäss dem Urteil hat das BFE insofern das Prinzip der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nicht genügend berücksichtigt und muss das Versäumte nun nachholen. Das Urteil kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

Alpiq begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts als „wichtige Etappe“. Das Unternehmen will das Urteil jetzt genau analysieren, wie es in einem Communiqué schreibt. Der Bau der 380-kV-Leitung bis 2015 habe nun oberste Priorität.

Anbindung nach Osten

Das umstrittene Teilstück zwischen Chamoson und Chippis soll eine Anbindung des Kantons nach Osten erlauben. Derzeit ist das Wallis ab Chamoson nur in Richtung Westen (Chamoson-Genf) an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen.

Die Walliser Regierung hatte im vergangenen Jahr vom Bund eine Studie zur teilweisen Erdverlegung der umstrittenen Höchstspannungsleitung verlangt. Der Kanton stützte sich dabei auf einen Bericht, wonach die teilweise Verlegung der Leitungen unter die Erde nur 1,5 bis 2,5 Mal teurer käme als eine Freileitung.

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