Die Universität Bern darf keine Studie zum legalen Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken durchführen. Eine solche Studie erlaube das geltende Gesetz nicht, kommt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Schluss.
Die Stadt Bern hatte die Universität damit beauftragt, das veränderte Konsum- und Kaufverhalten von Cannabis-Konsumenten zu erforschen, die einen geregelten Zugang zur Droge haben. Auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Studienteilnehmer sollten untersucht werden.
Geplant war, Cannabis in Apotheken zu verkaufen. Das Betäubungsmittelgesetz verbiete aber den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken, schreibt das BAG in einer Mitteilung.
Die Stadt Bern zeigt sich über den Entscheid enttäuscht: Die Studie hätte einen dringend notwendigen Beitrag dazu geleistet, die
schweizerische Drogenpolitik «innovativ weiterzuentwickeln».
Es braucht einen neuen Gesetzesartikel
Zwar könne der Bund für wissenschaftliche Projekte durchaus eine
Ausnahme machen, nicht aber, wenn es um Cannabiskonsum zu Genusszwecken gehe, schrieb das BAG am Dienstag.
Doch ganz schlägt das BAG die Türe nicht zu. Grundsätzlich würde es das Bundesamt begrüssen, wenn neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich analysiert werden könnten. Um solche Studien zu ermöglichen, müsste das Gesetz aber mit einem «Experimentartikel» ergänzt werden.
Mehr noch: Das BAG anerkennt in seiner Mitteilung das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen. Es wäre denn auch «grundsätzlich zu begrüssen», neue Regulierungsmodelle wissenschaftlich auszuwerten.
Basel-Stadt will Selbstmedikation untersuchen
Auch Basel-Stadt interessiert sich für die Erforschung des Cannabis-Konsums. Die Stadt möchte mit einer Studie untersuchen, wie Cannabis subjektive Beschwerden lindern kann.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden im Sinne einer Selbstmedikation Cannabis in Apotheken beziehen und konsumieren. Hauptziel sei hierbei die Evaluation, ob das Angebot überhaupt genutzt und wie sich das Konsumverhalten verändern würde.
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt (Abteilung Sucht) würde das Projekt gemeinsam mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel durchführen. Wie es nach dem jetzt gefällten Bundes-Entscheid mit diesem Projekt weitergeht, sei ungewiss, schreibt das Gesundheitsdepartement.