Keine Freiheitsstrafe für Whistleblower Elmer vor Bezirksgericht

Der als Whistleblower bekannt gewordene Rudolf Elmer kann aufatmen. Der ehemalige Manager der Bank Julius Bär ist vom Zürcher Bezirksgericht nur zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. In diversen Punkten wurde Elmer freigesprochen.

Rudolf Elmer auf dem Weg ins Zürcher Bezirksgericht (Bild: sda)

Der als Whistleblower bekannt gewordene Rudolf Elmer kann aufatmen. Der ehemalige Manager der Bank Julius Bär ist vom Zürcher Bezirksgericht nur zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. In diversen Punkten wurde Elmer freigesprochen.

Deshalb verzichtete das Gericht auf eine Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hatte umfassende Freisprüche gefordert und kündigte bereits Berufung an.

Wegen Urkundenfälschung und Verletzung des Bankgeheimnisses wurde der 59-jährige Elmer am Montag zu 300 Tagessätze à 150 Franken verurteilt. Zudem muss er die Gerichtskosten in der Höhe von 25’000 Franken übernehmen. Vom von der Staatsanwaltschaft geforderten Berufsverbot für den ehemaligen Banker sah das Gericht ab.

Die Anklage musste auch beim Strafmass einstecken, hatte sie doch eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Legt die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil ein und verschärft das Obergericht in Folge dessen die Strafe nicht, müsste Elmer also nicht mehr ins Gefängnis.

Schuldig gesprochen wurde der ehemalige Banker für die Übergabe von geheimen Daten an die Enthüllungsplattform WikiLeaks im Jahr 2008. «Der Beschuldigte wollte diese Daten öffentlich machen», sagte der Gerichtsvorsitzende am Montag. Allerdings seien diese Taten nur knapp nicht verjährt.

Ebenfalls einen Schuldspruch fällte das Gericht im Zusammenhang mit einem gefälschten, angeblich an Angela Merkel gerichteten Brief. Dafür wurde der 59-Jährige wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Freispruch bei CD-Übergabe

Entlastet wurde Elmer vom Vorwurf, mit dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück aus dem gleichen Grund Kontakt aufgenommen zu haben. Es hätten in diesem Fall keine Anknüpfungspunkte zur Schweiz bestanden, weshalb die Schwelle des Strafbaren nicht überschritten worden sei, hielt das Gericht dazu fest.

Einen Freispruch gab es auch im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz in London, wo der ehemalige Banker WikiLeaks-Chef Julian Assange zwei CDs übergeben hat, auf denen angeblich Daten von Bankkunden gespeichert waren. Es sei nicht erwiesen, dass sich auf den Datenträgern wirklich geheime Informationen befunden hätten, hiess es vor Gericht.

Der Richter erachtete das Verschulden des ehemaligen Bankers als leicht. Die Verteidigung gab sich mit dem Urteil dennoch nicht zufrieden. Sie kündigten noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an. Die Anklage beruhe auf puren Vermutungen, hatte sie im Prozess betont. Für die 188 Tage Untersuchungshaft forderte die Verteidigerin eine Genugtuung von 37’600 Franken.

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