Keine Fremdeinwirkung beim Tod eines Gefängnisinsassen

Der Tod eines 27-jährigen Insassen des Untersuchungsgefängisses Olten SO vom 19. August ist auf Suizid zurückzuführen. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung wurden nicht gefunden.

Der Tod eines 27-jährigen Insassen des Untersuchungsgefängisses Olten SO vom 19. August ist auf Suizid zurückzuführen. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung wurden nicht gefunden.

Dies ergaben die Untersuchungen der Solothurner Staatsanwaltschaft, wie diese am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern mit einem rechtsmedizinischen Gutachten beauftragt.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Insasse Suizid begangen hat und eine strafbare Dritteinwirkung ausgeschlossen werden kann. Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Strafverfahrens und schloss ihre Untersuchungen ab.

Nächster Artikel