Keine Gebühren im Tarifverfahren Krankenkassen und Spitälern

Im Baselbiet werden im Tarifverfahren zwischen Krankenkassen sowie Spitälern und anderen Leistungserbringern keine Gebühren erhoben: Der Landrat ist am Donnerstag auf eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung nicht eingetreten.

Im Baselbiet werden im Tarifverfahren zwischen Krankenkassen sowie Spitälern und anderen Leistungserbringern keine Gebühren erhoben: Der Landrat ist am Donnerstag auf eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung nicht eingetreten.

Bei der Festlegung der Tarife zwischen Kassen und Leistungserbringern nimmt der Aufwand für die Verwaltung insbesondere bei Streitfällen immer mehr zu. Die Regierung wollte daher im kantonalen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes die Verfahren neu tarifpflichtig machen.

Im Rat wurde jedoch bemängelt, dass die Kosten letztlich die Bevölkerung zu tragen habe – ob über die Krankenkassenprämien oder über Steuern. Ausserdem fanden die Gegner, die Tarife würden die Verfahren nicht beschleunigen und dienten so nicht dem Schutz vor zu hohen Gesundheitskosten.

Mit 42 zu 26 Stimmen beschloss der Rat schliesslich, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Gegen Eintreten waren namentlich die Grünen, die SP, die BDP/glp-Fraktion und die FDP.

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