Der Baselbieter Landrat will keine generelle Vorwarnung bei Radarkontrollen. Das Parlament hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss aus FDP-Kreisen mit 50 zu 31 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Konkret hatte die Motion verlangt, dass das Gesetz so angepasst wird, dass bei Radarkontrollen generell eine Vorwarnung stattfinden muss. An einer gefährlichen Stelle sei es sinnvoll, vor einem Radar zu warnen, damit Fahrzeuge die Geschwindigkeit drosseln, sagte die Motionärin. Es dürfe kein «sinnloses» Bussen-Verteilen geben.
Die Gegner des Vorstosses – sie kamen aus allen Fraktionen – argumentierten indes, dass es für diejenigen, die gegen Vorschriften verstossen, auch eine Strafe brauche. Eine Ansage einer Kontrolle einer mit dem Tempolimit-Schild bereits angekündigten und bestehenden Vorschrift sei zudem überflüssig.
Auch die Regierung lehnte den Vorstoss ab – auch wenn es durchaus Fälle gebe, bei denen eine Ankündigung einer Radarkontrolle eine präventive Wirkung haben könne. Eine Vorwarnung aller Kontrollen würde indes bedeuten, dass die Fahrzeuglenkenden ausser in den jeweils bezeichnenden Bereichen straffrei die Geschwindigkeit auch massiv überschreiten könnten.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber sagte im Landrat zudem, dass Radarkontrollen nicht willkürlich durchgeführt würden. Es stünden dabei nicht nur Unfallschwerpunkte im Fokus, sondern auch Strecken, auf denen regelmässig zu schnell gefahren werde. Dass nicht geblitzt werde, um die Staatskasse zu füllen, zeige sich ausserdem an den sinkenden Einnahmen.