Die Immunität des Baselbieter alt Landrats Thomas Pfaff wird nicht aufgehoben: Das Kantonsparlament ist am Donnerstag einstimmig einem Antrag seiner Geschäftsleitung gefolgt, ein Gesuch der Staatsanwaltschaft Baselland um Aufhebung der Straffreiheit des früheren Ratsmitglieds abzulehnen.
Auslöser des Gesuchs war eine Äusserung Pfaffs in einer Debatte vom 25. Juni über die Kontroverse um die Deponie Wischberg in Hemmiken. Der SP-Landrat hatte gemäss Sitzungsprotokoll damals gesagt, es sei in der Sache «nicht erstaunlich, dass kein Erfolg erzielt werden kann, wenn am runden Tisch Rechtsanwälte sitzen, die nicht nach Erfolg, sondern nach Aufwandstunden bezahlt werden».
Der Anwalt eines in die Kontroverse involvierten Hofbesitzers reichte darauf Strafanzeige gegen Pfaff ein. Die Staatsanwaltschaft ersuchte in der Folge den Landratspräsidenten, die Frage der Immunitätsaufhebung prüfen zu lassen.
Die Geschäftsleitung des Landrats war indes der Ansicht, dass die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. So sei ein Missbrauch der Immunität durch Pfaff nicht offensichtlich, und die allfällige strafrechtliche Relevanz von dessen Äusserung sei zu gering, als dass sich die Aufhebung des hohen Rechtsguts der parlamentarischen Immunität rechtfertigen liesse.
Denn wenn bereits solche allgemein gehaltenen und nicht auf einzelne Personen zielende Äusserungen dazu führten, dass ein Ratsmitglied eine Strafanzeige gewärtigen müsste, würde laut der Geschäftsleitung die Arbeit der Volksvertreter massiv erschwert, Die Immunität solle gerade eine freie Debatte ermöglichen, ohne dass jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden müsse. Dem folgte der Rat ohne Gegenstimme.