Keine Limitierung der Anzahl Taxis in Basel – Löhne werden erhoben

Bei der umstrittenen Totalrevision des Basler Taxigesetzes ist nun der Grosse Rat am Zug: Die Regierung hat die Vorlage am Dienstag verabschiedet. Nach der Vernehmlassung hat sie die Beschränkung der Zahl der Taxis gestrichen und eine Lohn-Erhebung bestellt.

Bei der umstrittenen Totalrevision des Basler Taxigesetzes ist nun der Grosse Rat am Zug: Die Regierung hat die Vorlage am Dienstag verabschiedet. Nach der Vernehmlassung hat sie die Beschränkung der Zahl der Taxis gestrichen und eine Lohn-Erhebung bestellt.

Die wegen neuen Bundesrechts nötige Totalrevision des Taxigesetzes soll die Qualität des Basler Taxigewerbes verbessern. Griffiger reglementiert hat die Regierung insbesondere die Bestimmungen über die Erteilung und den Bezug der Bewilligungen. Zentrales Steuerungs-Kriterium dabei ist der neu verlangte gute Leumund.

Weiter müssen die Fahrer gut genug Deutsch können und die Stadt kennen. Die Fahrbewilligungen sollen zudem nur solange Gültigkeit haben, wie sie tatsächlich genutzt werden. Bewilligungen sollen auf fünf Jahre begrenzt ausgestellt werden. Taxibetreibende müssen auch regelmässig belegen, dass sie die Vorgaben erfüllen.

Tieflohnbranche

Gestrichen hat die Regierung ihren ursprünglichen Vorschlag, die Zahl der Taxis auf 450 zu begrenzen – heute haben rund 480 Taxis eine Bewilligung. Bei einer Demo hatten Taxifahrer im letzten Herbst ein Maximum von 350 Taxis sowie existenzsichernde Löhne gefordert. Fahrer verdienten nur 12 bis 16 Franken pro Stunde, hiess es damals.

Mangels fundierter Zahlen hat die Regierung nun die Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen gebeten, eine Lohnerhebung im Taxigewerbe durchzuführen. Anhand derer Ergebnisse werde über allfällige Massnahmen entschieden, teilte die Regierung weiter mit.

Neu soll es zudem nur noch eine Art Bewilligungen geben, mit der alle Taxis öffentliche Standplätze benutzen dürfen. Bisher gibt es eine für die 460 an Taxizentralen angeschlossenen Fahrer sowie eine für die 18 Freien, welche nicht auf die Standplätze dürfen. Hingegen braucht es neu eine Bewilligung für den Betrieb einer Taxizentrale.

Ideologisches Konfliktpotenzial

In der Vernehmlassung seien 28 Antworten eingegangen. Das Ziel der Qualitätssteigerung werde allseits unterstützt, doch über den Weg dorthin seien die Meinungen diametral auseinander gegangen: Die Spannbreite reiche vom staatlichen Taximonopol bis zur völligen Liberalisierung. Das verspricht eine angeregte Parlamentsdebatte.

Das Dilemma liegt darin, dass übergeordnetes Recht einen Abbau von Markteintrittshürden verlangt, Qualitätsprobleme aber solche erforderlich scheinen lassen. Das bisherige Gesetz aus dem Jahre 1996 muss revidiert werden, weil es gegen das Binnenmarktgesetz und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstösst.

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